Windenergie-Projekt in​ Halle (Westf.)

Die Stadtwerke Münster planen ein zukunftsweisendes Projekt: Die Errichtung neuer Windenergieanlagen soll die Region in eine klimafreundliche Zukunft führen. Das Vorhaben verspricht nicht nur eine nachhaltigere Energieversorgung, sondern könnte auch mehr als die doppelte Menge des aktuell in Halle verbrauchten Haushaltsstroms erzeugen. Geplant sind insgesamt sechs Windenergieanlagen, die bis 2028 ans Netz gehen könnten.

Zeitlicher Rahmen

Im Jahr 2023 haben wir uns mit den Besitzerinnen und Besitzern der Flächen über eine windenergetische Nutzung dieser landwirtschaftlichen Flächen verständigt. Zurzeit befinden wir uns in planungsrechtlichen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden sowie in der Erstellung von Gutachten zum Natur- und Artenschutz. Sollten diese Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass eine windenergetische Nutzung der Gebiete mit dem Schutz von Mensch und Natur vereinbar ist, planen wir die Einreichung der Genehmigungsunterlagen bis zum Herbst 2025. Nach dem Erhalt der Genehmigung folgen Bau und Inbetriebnahme bis 2028.

Wie eine Windenergieanlage ensteht

Phase 1

Planungsphase

Windenergieprojekt startet als Vorhaben: Flächen werden akquiriert, Gutachten erstellt, die Öffentlichkeit informiert.

Phase 2

Genehmigungsphase

Wenn alle Unterlagen zusammengestellt sind, reichen wir den Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde ein.

Phase 3

Bauphase

Erst wenn wir den Genehmigungsbescheid haben, dürfen wir mit dem Bau der Anlage und des Netzanschlusses beginnen, der etwa ein Jahr in Anspruch nimmt.

Phase 4

Inbetriebnahme

Nach dem Bau von Windenergieanlage und Netzanschluss erfolgt die Inbetriebnahme. Ein Windrad erzeugt dann Strom für rund 4000 Haushalte.

Standorte

Geplante Beteiligungsmöglichkeiten

Unser Ziel ist es, dass die Menschen in den Standortgemeinden in besonderem Maße von den geplanten Projekten profitieren. Sollte das Vorhaben in Halle (Westf.) genehmigt, gebaut und in Betrieb genommen werden, sind folgende Beteiligungsmöglichkeiten geplant:

Teil-Verkauf der geplanten Windenergieanlagen an die Technischen Werke Osning: Sollte das Projekt umgesetzt werden, bieten wir gern an, den Technischen Werken Osning einen Teil der geplanten Anlagen zu verkaufen. Danach ist es möglich, die Menschen vor Ort, beispielsweise mittels eines Genossenschaftsmodell, an dem Projekt zu beteiligen.

Gemeindebeteiligung: Im Sinne eines gerechten Beteiligungsverfahrens orientieren wir uns an den Regelungen des §6 im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien zur freiwilligen finanziellen Beteiligung von Kommunen. Das bedeutet konkret, dass Gemeinden, deren Grenze im Umkreis von 2.500 Meter um die Turmmitte der geplanten Windenergieanlagen liegt, von uns jährlich zu einem festgelegten Prozentsatz an den Erträgen beteiligt werden. Sollte das Projekt wie geplant realisiert werden, würde Halle mehr als 80 Prozent der Ausschüttung erhalten, aber auch Borgholzhausen, Versmold, Harsewinkel und Steinhagen würden profitieren.

Nachbarschaftsgeld: Details zum Nachbarschaftsgeld werden wir mit den Anwohnenden nach dem erfolgreichen Durchlaufen des Genehmigungsverfahrens besprechen. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass die Anwohnenden auch bei der zu erwartenden großen Nachfrage aus der Bevölkerung nach finanzieller Beteiligung investieren und so zusätzlich profitieren können.

Häufige Fragen

Der Klimawandel und die Energiekrise haben gezeigt: Deutschland braucht eine dezentrale, unabhängige und nachhaltige Energie-Erzeugung. Im besten Fall gewinnen wir den Strom direkt dort, wo er benötigt wird. Windenergie zählt zu den nachhaltigsten und vergleichsweise günstigsten Energiequellen. Mit der Inbetriebnahme der Anlagen könnte mehr als das Doppelte des aktuellen jährlichen Stromverbrauchs der Haller Haushalte produziert werden, was die dauerhafte Versorgung der Region sichert.

Als Vorhabenträger ist nicht nur nachhaltige Energie für das Münsterland in unserem Interesse, sondern auch für Gebiete darüber hinaus. Als eines der größten Stadtwerke in NRW kooperieren wir mit Kommunen, die den bürokratischen und finanziellen Aufwand für den Bau von Windenergieanlagen allein nicht stemmen könnten. Deshalb helfen wir durch die Planung, den Bau, einen Verkauf oder attraktive Beteiligungsmodelle an den Windenergie-Anlagen auch kleineren Gemeinden, ihre Region mit erneuerbarem Strom zu versorgen.

Halle (Westf.) hat sich ehrgeizige Klimaziele gesteckt, die wir durch die aktuelle Projektplanung zu erreichen helfen. Außerdem wäre die Stadt auch für künftige Herausforderungen wie die Elektrifizierung der Wärmeversorgung oder eine Zunahme der E-Mobilität gut gerüstet. Auch aus ökonomischer Perspektive ist es sinnvoll, in einem Genehmigungsverfahren gleich mehrere Anlagen zu errichten. So lassen sich wertvolle Synergien nutzen – zum Beispiel bei den Kartierungen, den Netzanschlüssen oder der Planung eines Umspannwerkes.

Der Durchmesser des runden Fundaments pro Anlage beträgt circa 28 Meter. Die Gesamtfläche beläuft sich auf 615 Quadratmeter.

Uns ist die besondere Sensibilität dieser Flächen bewusst, daher haben wir sie in einer Artenschutzkartierung durch einen unabhängigen Gutachter prüfen lassen. Die Ergebnisse benötigen wir für den Genehmigungsantrag beim Kreis Gütersloh, der zuständigen Aufsichtsbehörde, der strenge Prüfkriterien anlegt. Über ein Jahr wurden in dem Gebiet sämtliche, dort lebende Vogelarten kartiert. Mit folgendem Ergebnis: Fünf der geplanten Standorte lassen sich mit der dort lebenden Vogelwelt in Einklang bringen. Eine Planung am Standort Fleerweg ist den Kartierungen des Gutachters zufolge ebenfalls möglich. Die Biologische Station verzeichnet dort allerdings einen Fund, der einer weiteren Überprüfung bedarf.

Die Bewertung, ob ein Standort für die Windenergieplanung geeignet ist oder nicht, hängt davon ab, welche Vogelart dort in welchem Umkreis brütet, wohnt, Futter sucht oder rastet. Kartierer betrachten bei der Erfassung von Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz artabhängig den sogenannten Nahbereich, den zentralen Prüfbereich sowie den erweiterten Prüfbereich. Der Abstand dieser Bereiche zu den Windenergie-Anlagen ist für jede kollisionsgefährdete Vogelart individuell festgelegt. Viele Studien zeigen, dass die meisten Vogelarten weder kollisionsgefährdet sind noch durch ein Meideverhalten auf die Anlagen reagieren, sondern sie einfach umfliegen. Doch es gibt windenergiesensible Arten, deren Vorkommen Schutzmaßnahmen erfordert. Dazu gehören etwa die Abschaltung zu bestimmten Jahres- oder Tageszeiten oder die Schaffung von attraktiven Ablenkflächen zur Nahrungssuche. Eine Umplanung ist dann nötig, wenn laut Bundesnaturschutzgesetz kollisionsgefährdete Brutvögel im sogenannten Nahbereich des Standorts leben.

Nein, das ist nicht zu befürchten. Wir haben vor, den erzeugten Strom direkt in das bereits vorhandene überregionale Übertragungsnetz einzuspeisen. Sollte unser Projekt wie geplant umgesetzt werden, bauen und finanzieren wir zudem ein neues Umspannwerk, um den vor Ort erzeugten Strom ins Netz zu bringen. Es droht keine Überlastung des Stromnetzes, und den Haller Bürgerinnen und Bürgern entstehen daraus keine Kosten. Im Gegenteil: Über unsere und eigene Windräder in Hand einer Bürgergesellschaft profitieren sie langfristig von dem vor Ort erzeugten Strom, der zur Preisstabilität beiträgt und sie unabhängig macht von anderen Energieträgern und dem volatilen Weltmarkt.

Pressemitteilungen

Karten: Übersicht der geplanten Anlagen