MünsterAbo

Fahren wie und wann ich will. Mit unserem günstigen Abo für Münster rund um die Uhr mit Bus und Bahn im Stadtgebiet mobil.

30,40 €

im Monat

  • gültig im Stadtgebiet Münster

  • täglich rund um die Uhr mit Bus & Bahn mobil

  • ist ein persönliches Abo und kann nicht von anderen Personen genutzt werden

  • beinhaltet keine Personen- oder Fahrradmitnahme

  • MünsterAbo per App: Als Jahresabo über die App Movis erhältlich

  • Zusatznutzen im Stadtgebiet Münster:
    - 10 Minuten MobilitätsGarantie

  • günstige Anschlussfahrten mit zusätzlichem AnschlussTicket / FahrWeiterTicket Westfalen

  • Stadtwerke Momente - profitieren Sie von den Vorteilen unserer Kundenkarte, wie z.B. Carsharing

30,40 Euro im Monat

Ermäßigter Preis mit Münster-Pass

Bestellmöglichkeit und Informationen für ein MünsterAbo mit Münster-Pass finden Sie unter Abos mit Ermäßigung.

Preisstufe

Für das Stadtgebiet Münster erhältlich. Für Fahrten innerhalb Münsters gilt die Preisstufe 0.

Stadtgebiet Münster:

 

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.

Mobilitäts-App

Movis – Dein Abo. Immer dabei.

Mit Movis hast Du Dein MünsterAbo immer griffbereit auf Deinem Handy – ohne Karte, einfach per App!

Kombinationsmöglichkeiten und Empfehlungen

AnschlussTickets

Mit einem zusätzlichen AnschlussTicket / FahrWeiterTicket Westfalen können günstige Anschlussfahrten über den Geltungsbereich hinaus unternommen werden.

FahrradTickets

Mit einem FahrradTicket kann auch Ihr Fahrrad in Bus und Bahn mitfahren.

Deutschlandticket

Deutschlandweit und klimafreundlich im Nahverkehr unterwegs.

Häufige Fragen

​​Das Abonnement gilt mindestens für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat.

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 12 Monaten ist das Abo jeweils zum Monatsende kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten gekündigt, wird einmalig eine pauschale Fahrgeldnachberechnung von 30 Euro erhoben.

Mit der Abo-Kündigung erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung der letzten vertragsmäßigen Rate, bei einer Nachberechnung nach Abbuchung des Nachzahlungsbetrags, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs bedarf.

Kündigung eines Abonnements

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.

​Schüler die mit Bus & Bahn zur Schule fahren oder Besitzer eines Münster-Passes, können bei verschiedenen Abos im Stadtgebiet Münster Preisvorteile erhalten.

Informationen zu Abos mit Ermäßigungen

Bei Verlust kann die Abo-/Ticketkarte gesperrt werden und wird gegen eine geringe Gebühr ersetzt.

Verlustmeldung

Ihre Bestellung muss bis zum 15. des Vormonats abgeschlossen sein.

Die Bezahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen, komfortabel per Bankeinzug.

​Im Kundenportal bestellen Sie neue Produkte und Services, verwalten Ihre bestehenden Verträge und ändern persönliche Daten, wie Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung.

Zum Kundenportal

Häufige Fragen zum elektronischen Abo

​Die elektronische Prüfung eines eTickets ist zunächst nur innerhalb des Stadtgebiets Münster (Preisstufe 0) in allen StadtBussen und Nahverkehrszügen (2. Klasse) möglich.

Außerhalb von Münster gilt für Abos weiterhin die Sichtprüfung durch das Fahrpersonal.

​Der Kunde bekommt bei jedem Davorhalten eine Bestätigung.

Grüner Haken: das Ticket ist gültig.

Rotes X: das Ticket kann nicht gelesen werden.

Im Bus:

Die eTicket-Kartenleser in den Bussen der Stadtwerke Münster sind im Bereich der Fahrertür und an der zweiten Tür angebracht. Busse des Regionalverkehrs besitzen ein Lesegerät im Bereich der Fahrertür.

Am Bahnhof:

An allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten in Münster wurden Lesegeräte an den Wegen zu den Eingängen aufgestellt. Auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs befinden sich jeweils zwei Geräte.

​Ihre Daten befinden sich in einem sicheren und durch den TÜV-Rheinland zertifizierten Gesamtsystem.

​Alle für die Kartenpersonalisierung notwendigen Daten werden wie bisher lediglich an den jeweiligen Dienstleister weitergegeben.

Dies sind der Betreiber des Rechenzentrums sowie ein zur Massenerstellung von Chipkarten beauftragter und geprüfter Dienstleister. Die dadurch erforderliche Übertragung personenbezogener Daten an diese Stellen erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, soweit dies der Erfüllung des Vertrages dient.

​Wie bei jeder Chipkarte gilt auch beim eTicket, dass man es ähnlich behandelt wie eine ec-Karte. Es sollte also weder magnetischen Feldern ausgesetzt noch geknickt werden.

​Auf dem Chip des eTickets werden die jeweiligen Gültigkeitsmerkmale (Ticketart, räumliche Gültigkeit/Preisstufe, zeitliche Gültigkeit, Übertragbarkeit, Kartennummer, Vorname & Name, Geschlecht, Geburtsjahr & -monat) verschlüsselt gespeichert.

​Jeder Kunde kann sich seine Daten durch Servicemitarbeiter der Stadtwerke Münster anzeigen lassen. (Servicepunkt Mobilität am Bremer Platz 22, Servicepunkt auf der Salzstraße).

​Bei Verlust oder Diebstahl können Sie Ihre Karte sperren lassen: telefonisch unter 0251 694-1515, online im Kundenportal oder persönlich im Servicepunkt Mobilität am Bremer Platz 22 und im Servicepunkt auf der Salzstraße.

Verlustmeldung

Auf Wunsch erhalten Sie eine Ersatzkarte. Dafür bitte Abo-Nummer und Personalausweis bereithalten. Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet 10 Euro.

Die persönlichen Daten des Vertragspartners sind in einem getrennten System hinterlegt und können nicht eingesehen werden.

​Jede elektronische Karte hat eine Art Haltbarkeitsdatum. Das gilt auch für die 90 MinutenTicket prepaid Karte. Die maximale Laufzeit liegt bei bis zu 5 Jahren, das Ablaufdatum ist links unten auf der Ticketseite, unterhalb des QR-Codes, aufgedruckt. Z.B. bedeutet 05/2023, dass die Karte bis einschließlich Mai 2023 gültig ist. Die technische Gültigkeit wird an allen Lesegeräten und Verkaufsgeräten angezeigt.

Eine abgelaufene Karte kann nicht mehr zum Fahren benutzt werden und wird durch die Lesegeräte im Bus und an Bahnhöfen als ungültig angezeigt. Restguthaben kann auf eine neue Karte übertragen werden, indem die alte Karte in den Stadtwerke Kundenzentren zurückgegeben wird. Der Betrag inklusive Pfand wird ausgezahlt und kann auf die neue Karte geladen werden.

Wenn ein Bus nicht mit einem Kartenleser ausgestattet sein sollte, bitte das eTicket beim Einstieg dem Fahrpersonal vorzeigen.

Das könnte Sie auch interessieren

Elektronische Fahrplanauskunft

Planen Sie Ihre nächste Fahrt mit Bus und Bahn – mit unserer elektronischen Fahrplanauskunft.

MobilitätsGarantie beanspruchen

Wir möchten, dass Sie immer pünktlich bei uns einsteigen können. Unvorhersehbare Ereignisse wie Staus oder Unfälle führen jedoch gelegentlich zu unvermeidbaren Verspätungen. Für diese Fälle bieten wir Ihnen unsere MobilitätsGarantie.

Lob und Tadel für den Mobilitätsbereich

Lassen Sie uns wissen, was Ihnen gefällt, wo es Probleme gibt oder was wir besser machen können – Ihre Meinung ist uns wichtig!