Ergänzende Informationen zu Ihrer Rechnung
Regelmäßig erhalten unsere Kundinnen und Kunden eine Rechnung von uns. Mit dieser Rechnung teilen wir mit, wie viel Strom, Erdgas oder Trinkwasser im vergangenen Abrechnungszeitraum verbraucht wurde und natürlich auch, was das Ganze in Euros für Sie bedeutet.
In diesem Zuge ist es verständlich, dass auch mal Fragen rund um die Abrechnung aufkommen. Die Antworten auf diese Fragen kann Ihnen zum Beispiel die folgenden Rechnungserläuterung beantworten. Alternativ beantworten wir Ihre Fragen auch gerne persönlich.
Sie haben Fragen zur Rechnung?
Auf der ersten Seite Ihrer Rechnung (oben rechts) finden Sie die Kontaktdaten zu Ihren Ansprechpartnern, dort können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail melden. Oder Sie nutzen unser Kundenportal und nehmen dort Kontakt zu uns auf.
Sie möchten Ihren Verbrauch häufiger als einmal pro Jahr abrechnen lassen?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Rechnungen kostenpflichtig für Sie sind.
Ihre Rechnung weist einen offenen Betrag aus, den Sie nicht in einer Summe begleichen können?
Gerne prüfen wir für Sie die Möglichkeiten einer Ratenzahlung. Auf der ersten Seite Ihrer Rechnung (oben rechts) finden Sie die Kontaktdaten zu Ihren Ansprechpartnern, dort können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail melden. Oder Sie nutzen unser Kundenportal und nehmen dort Kontakt zu uns auf.
Lieferantenwechsel
Ein Lieferantenwechsel ist für Sie kostenfrei und innerhalb der vertraglichen und gesetzlichen Fristen möglich.
Neue Abschläge
Grundlage für die neuen Abschläge sind die Verbrauchsmengen in dem abgerechneten Zeitraum unter Berücksichtigung der z. Zt. gültigen Preise und Abgabesätze. Die Abschlagsberechnung für Wärmelieferung zu Heizzwecken berücksichtigt zusätzlich die lokalen Witterungsverhältnisse. Sollten sich Ihre zukünftigen Jahresverbrauchsmengen erheblich ändern, informieren Sie uns bitte, damit wir die Abschlagshöhe anpassen können. Gerne können Sie Ihren Abschlag auch selbst im Kundenportal ändern.
Datenschutzbestimmungen
Daten werden zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert, verarbeitet, genutzt und – soweit zur Erfüllung des Versorgungsvertrages oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig – weitergegeben. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
Wartungsdienst
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
Entstörungsdienst
Bei Schäden an Stadtwerke-Leitungen, an Hausanschlusskästen, an Hauptabsperrvorrichtungen und bei Gasgeruch rufen Sie bitte unseren Entstörungsdienst an. Dieser ist rund um die Uhr erreichbar.
Sie möchten den Energieverbrauch in Ihrem Haushalt senken?
Unsere Energiespartipps liefern Ihnen praktische Hinweise, wie Sie Energie effizient einsetzen, dabei Geld sparen und außerdem noch die Umwelt entlasten. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Im Zusammenhang mit einer effizienten Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind.
Die Erdgasverwendung ist eingeschränkt
Das gelieferte Erdgas ist ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis. Es darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Wenn ich anderer Meinung bin?
Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Dafür setzen wir uns ein. Trotzdem kann es mal sein, dass wir nicht einer Meinung sind. Dann zögern Sie bitte nicht – lassen Sie es uns wissen. Unsere kompletten Kontaktdaten finden Sie rechts oben auf der ersten Seite Ihrer Rechnung. Es ist uns wichtig, mit Ihnen gemeinsam eine gute Lösung zu finden.
Hinweise zum Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher
Strom und Erdgas:
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann der Kunde ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn der Lieferant der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Lieferanten abgeholfen hat. Der Lieferant ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin
030. 27 57 24 00
info(at)schlichtungsstelle-energie.de
schlichtungsstelle-energie.de
Mieterstrom, Heiz- und Nebenkostenabrechnung, Fernwärme, Wasser und alle weiteren Sparten:
Für die Produkte und Leistungen in den Bereichen Trinkwasser, Fernwärme, Energiedienstleistungen, Bäder und Verkehr ist die Teilnahme an Schlichtungsverfahren i.S.d. § 36 VSGB nicht verpflichtend. Bitte wenden Sie sich in diesen Angelegenheiten direkt an die Stadtwerke Münster GmbH, da wir hier an Schlichtungsverfahren vor Schlichtungsstellen nicht teilnehmen.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten:
Wenden Sie sich an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
Bereich Energie
Postfach 8001
53105 Bonn
01805. 10 10 00
verbraucherservice-energie(at)bnetza.de
Die Europäische Union hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.
Hinweise zum Streitbeilegungsverfahren für Gewerbe und Unternehmen
Der Verbraucherservice der BNetzA und die Schlichtungsstelle Energie stehen nicht für gewerbliche und industrielle Letztverbraucher zur Verfügung. In Fällen der Streitbeilegung mit gewerblichen und industriellen Letztverbrauchern ist die Teilnahme an Schlichtungsverfahren derzeit nicht zwingend. Bitte wenden Sie sich in diesen Angelegenheiten direkt an Ihre_n Ansprechpartner_in bei der Stadtwerke Münster GmbH.
Begriffserklärungen
Abschlag |
Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch. |
Brennwert |
zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist. |
CO2 Preis |
Der CO2-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach BEHG ab. |
Grundpreis |
Preis für Leistungen die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen. |
Konzessionsabgabe |
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. |
Leistungspreis |
Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. |
Lieferstelle (Marktlokation) |
Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird. |
Identifikations-nummer der Marktlokation MaLo - ID |
dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle. |
Identifikations-nummer der Messlokation |
dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung. |
Messstellenbetrieb |
umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten. |
Netzentgelte |
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben. |
Energiesteuer (Erdgassteuer) |
eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. |
Thermische Gasabrechnung |
Bei Erdgas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen. Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die Energiemenge ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. |
Verbrauch / Thermische Energie |
ist die in der entnommenen Gasmenge enthaltene Energie; er wird am Gaszähler in Kubikmeter (m³) gemessen und für die Abrechnung in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Er ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in m³ mit der Zustandszahl und dem Brennwert. |
Verbrauch (kWh) |
in Anspruch genommene Arbeit; wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. |
Verbrauchspreis oder Arbeitspreis |
bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.
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Zustandszahl (z-Zahl) |
Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird. |