Fernwärme für Ihr Unternehmen
Mit unserer Fernwärme erhalten Sie Wohlfühlwärme für's Klima.
Heizen Sie mit Fernwärme aus Münster. Direkt aus unserem Kraftwerk am Hafen oder aus einem Blockheizkraftwerk in Ihrer Nähe.
Fernwärme erzeugt weniger CO² als Erdgas oder Erdöl und ist wegen des günstigen Hausanschlusses im Vergleich günstig. Mit einer Fernwärme-Heizung benötigen Sie keinen Schornstein, Tank oder Lagerraum für Heizungsanlagen. Sie haben keine Feuerstellen oder drohende Ölleckagen. Unsere Fernwärme erfüllt schon heute die strengen Auflagen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Entscheiden Sie sich für Fernwärme und heizen Sie günstig und umweltfreundlich für eine grüne Zukunft.
Klimafreundlich
Mit Fernwärme leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Effizient
Unsere Fernwärme ist eine besonders effiziente Heizmethode, die Energie und Kosten spart.
Komfortabel
Sie genießen mit Fernwärme höchsten Komfort und eine konstante, angenehme Raumtemperatur.
Sicher
Sie benötigen keinen Schornstein, Tank oder einen Heizungskessel und reduzieren damit die Gefahren auf ein Minimum.

Was ist Fernwärme?
In unseren Heizkraftwerken wird Fernwärme mithilfe der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) produziert. Wir erzeugen Strom und Wärme gleichzeitig, um die Energie effektiver zu nutzen. Durch die Verbrennung von Erdgas wird eine Turbine angetrieben, um Strom zu erzeugen, der ins Netz eingespeist wird. Mit der Abwärme dieser Verbrennung erhitzen wir Wasser, das wir unseren Kundinnen und Kunden liefern.
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Wir prüfen, ob wir Ihr Unternehmen mit Fernwärme beliefern können.
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Preise ab 01.04.2024
Preise gültig ab 01.04.2024 | Brutto |
Arbeitspreis |
14,798 ct/kWh |
CO2-Emissionspreis |
1,693 ct/kWh |
Jahresgrundpreis bis 10 kW |
466,96 €/Jahr |
jedes weitere kW |
46,70 €/Jahr |
Verrechnungspreis für Zähler (Qn = bis 0,75 m3/h) |
146,75 €/Jahr |
Preise gültig ab 01.04.2024 | Brutto |
Arbeitspreis |
16,817 ct/kWh |
CO2-Emissionspreis |
1,559 ct/kWh |
Jahresgrundpreis bis 10 kW |
466,96 €/Jahr |
jedes weitere kW |
46,70 €/Jahr |
Verrechnungspreis für Zähler (Qn = bis 0,75 m3/h) |
146,75 €/Jahr |
Preise gültig ab 01.04.2024 | Brutto |
Arbeitspreis |
16,817ct/kWh |
CO2-Emissionspreis |
0,000 ct/kWh |
Jahresgrundpreis bis 10 kW |
466,96 €/Jahr |
jedes weitere kW |
46,70 €/Jahr |
Verrechnungspreis für Zähler (Qn = bis 0,75 m3/h) |
146,75 €/Jahr |
Preise gültig ab 01.04.2024 | Brutto |
Arbeitspreis |
16,817 ct/kWh |
CO2-Emissionspreis |
1,200 ct/kWh |
Jahresgrundpreis bis 10 kW |
466,96 €/Jahr |
jedes weitere kW |
46,70 €/Jahr |
Verrechnungspreis für Zähler (Qn = bis 0,75 m3/h) |
146,75 €/Jahr |
Preise ab 01.01.2025
Preise gültig ab 01.01.2025 | Brutto |
Arbeitspreis |
11,123 ct/kWh |
CO2-Emissionspreis |
1,295 ct/kWh |
Jahresgrundpreis bis 10 kW |
485,52 €/Jahr |
jedes weitere kW |
48,55 €/Jahr |
Verrechnungspreis für Zähler (Qn = bis 0,75 m3/h) |
152,61 €/Jahr |
Preise gültig ab 01.05.2025 | Brutto |
Arbeitspreis |
12,641 ct/kWh |
CO2-Emissionspreis |
1,906 ct/kWh |
Jahresgrundpreis bis 10 kW |
485,52 €/Jahr |
jedes weitere kW |
48,55 €/Jahr |
Verrechnungspreis für Zähler (Qn = bis 0,75 m3/h) |
152,61 €/Jahr |
Preise gültig ab 01.01.2025 | Brutto |
Arbeitspreis |
12,641ct/kWh |
CO2-Emissionspreis |
0,000 ct/kWh |
Jahresgrundpreis bis 10 kW |
485,52 €/Jahr |
jedes weitere kW |
48,55 €/Jahr |
Verrechnungspreis für Zähler (Qn = bis 0,75 m3/h) |
152,61 €/Jahr |
Preise gültig ab 01.01.2025 | Brutto |
Arbeitspreis |
12,641 ct/kWh |
CO2-Emissionspreis |
1,466 ct/kWh |
Jahresgrundpreis bis 10 kW |
485,52 €/Jahr |
jedes weitere kW |
48,55 €/Jahr |
Verrechnungspreis für Zähler (Qn = bis 0,75 m3/h) |
152,61 €/Jahr |
Wenn Sie Ihren Abschlag berechnen oder sich die Kosten Ihrer Verbrauchsveränderungen veranschaulichen möchten, nutzen Sie gern unseren Preisrechner.
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Wichtige Information für unsere Kundinnen und Kunden:
Ab dem 06.06.2025 können Anmeldungen aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen nur noch für zukünftige Zeiträume vorgenommen werden. Bitte beachten Sie auch die Kündigungsfristen in Ihren Verträgen, wenn Sie umziehen. Sie finden diese in Ihren Vertragsunterlagen oder auf unserer Webseite im Bereich - Dokumente.
Denken Sie daran: Zuerst ummelden, dann umziehen! So schützen Sie sich vor Mehrkosten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Häufige Fragen
Die Stadtnetze Münster GmbH betreibt in Münster Fern-/Nahwärmenetze. Die Verteilung der Fernwärme wird durch drei verschiedene Netzarten (Primärnetz, Sekundärnetz, Nahwärmenetze) gewährleistet.
Das Fernwärmenetz mit einer Länge rund 130 km, welches durch das stadtwerkseigene Heizkraftwerk am Hafen gespeist wird, versorgt mit dem Primär- und den sechs Sekundärkreisläufen Teile von Münster mit Wärme für Raumheizung und Warmwasser.
Die dem Primärnetz nachgeschalteten Sekundärnetze versorgen Teilflächen in Gievenbeck, Gremmendorf und Mecklenbeck, sowie in begrenzten Gebieten der Gartenstraße, Stollbergstraße und Weißenburgstraße. Diese sind aus hydraulischen Gründen notwendig und werden lediglich, wie auch die Nahwärmenetze, mit geringeren Temperaturen und Drücken gefahren.
Zusätzlich werden durch jeweils separate Nahwärmenetze mit insgesamt 15,3 km drei Wohngebiete in den äußeren Stadtteilen Roxel-Nord, Albachten und Amelsbüren mittels der Wärme aus stadtwerkseigenen Blockheizkraftwerken versorgt.
Wenn ein Fernwärmenetz bei Ihnen vor der Haustür liegt, kann der Hausanschluss von Altbauten jederzeit auf Fernwärme nachgerüstet werden.
Die kompakte und damit platzsparende Hausstation besteht aus einem Wärmetauscher und einem Wärmemengenzähler. Die ankommende Wärme, die über eine Bohrung im Mauerwerk (Vorlauf) aus den Rohrleitungen des Fernwärmelieferanten an die Hausstation übergeben wird, wird hierin an die Bedingungen des Heizkreislaufs anpasst. Der Zähler erfasst dabei genau die Wärmemenge, die in die Anlage fließt. Über die Hausstation wird dann das Wasser aus dem Heizungsrücklauf wieder an das Versorgernetz abgegeben, wofür eine zweite Bohrung im Mauerwerk (Rücklauf) nötig ist.
Die Hausanschlussstation zur Wärmeübergabe im Haus besteht hauptsächlich aus einem Wärmetauscher. Meist werden Kompaktgeräte eingebaut, die alle Elemente außer dem Warmwasserspeicher enthalten. Sie benötigen nur wenig Platz. Ein Heizkessel sowie ein Schornstein entfallen bei Fernwärme.
Fernwärme steht das ganze Jahr ohne Ausnahme zur Verfügung und hat im Vergleich zu anderen Energieträgern eine hohe Versorgungssicherheit. Aufgrund der gut ausgebauten und überwachten Wärmenetzen ist die Versorgung auch in sehr langen kalten Winter gewährleistet. Auch Störungen oder Unregelmäßigkeiten werden früh erkannt und sofort behoben, sodass es zu keinen Ausfällen kommt.
Die Anschlussleistung (Einheit kW) entspricht der maximalen Wärmeleistung einer Fernwärmestation im Haus. Sie setzt sich aus dem Volumen des Wasserstroms und der Diskrepanz von Vor- und Rücklauftemperatur am kältesten Tag, der in der Region zu erwarten ist.
Die Laufzeit der Verträge beträgt höchstens fünf Jahre (momentan bis zum 30.06.2026). Wird der Vertrag nicht von einer der beiden Seiten mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so gilt eine Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre.
Der Primärenergiefaktor bezieht auch den Energiebedarf zur Förderung, Aufbereitung und Verteilung des Energieträgers mit ein. In Deutschland bestimmt das Gebäude-Energie-Gesetz, wie hoch der Primärenergieverbrauch eines Gebäudes pro Jahr sein darf. Die Münsteraner Fernwärmeversorgung hat günstige Primärenergiefaktor erhalten. Grundsätzlich gilt: Umso geringer der Primärenergiefaktor, desto weniger Wärmeschutz-Anforderungen müssen bei der Gebäudehülle umgesetzt werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erreichen.
Fernwärme ist auf jeden Fall konkurrenzfähig gegenüber anderen Heizsystemen. Die einmaligen Investitionskosten für den Hausanschluss inkl. Übergabestation sind erheblich geringer als beispielsweise die einer Wärmepumpe. Auch die geringen Betriebskosten (u.a. Wartung, keine Schornsteinfegergebühren etc.) sprechen für Fernwärme. Lediglich die Verbrauchskosten sind ein bisschen höher als beispielsweise bei Erdgas und einer Wärmepumpe.
Vertragsunterlagen
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Preisblatt Fernwärme
gültig ab 01.01.2025
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Preisblatt Nahwärme Albachten und Roxel
gültig ab 01.01.2025
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Preisblatt Nahwärme Vorranggebiet Amelsbüren
gültig ab 01.01.2025
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Preisblatt Nahwärme "An der Hiltruper Baumschule"
gültig ab 01.01.2025
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Allgemeine Bedingungen Fernwärme
Stand: 28.09.2021
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Ergänzende Bedingungen Fernwärme
Stand: Januar 2021
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Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung
Stand: 28.09.2021
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Widerrufsbelehrung und -formular.pdf