Energieausweis: Wann brauche ich ihn, wo bekomme ich ihn?

Der Energieausweis enthält Daten zu den Energiekosten und der Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Ausweis besteht aus vier Seiten, von denen eine Seite Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude enthält. Seit 2009 muss bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis vorliegen.

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Nach der Energiesparverordnung von 2002 (Aktualisierung von 2014) und dem nachfolgenden Gebäudeenergiegesetz von 2020 muss ein Energieausweis immer dann ausgestellt werden, wenn ein Gebäude neu errichtet, umgebaut, oder erweitert wird. Aber auch vor dem Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes muss ein Energieausweis erstellt werden, sollte dieser für das Gebäude noch nicht existieren. Der Ausweis muss potenziellen Mieter_innen oder Käufer_innen auf Verlangen vorgelegt werden. Ausgenommen von der Energieausweis-Pflicht sind denkmalgeschützte Häuser und kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche.

Der Ausweis wird normalerweise für das gesamte Gebäude erstellt. Nur dann, wenn ein Gebäude nur teilweise als Wohngebäude genutzt wird, ist es zulässig, den Energieausweis nur für diesen Teil des Gebäudes auszustellen.

Achtung: Bei Verkauf oder Vermietung ohne vollständigen oder korrekten Energieausweis können hohe Bußgelder auf Sie zukommen.

Welche Arten des Energieausweises gibt es und welche brauche ich?

Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis. Für Gebäude mit Bauantrag vor dem 01. November 1977 und solche, die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSV) vom 11. August 1977 entsprechen, ist der Energiebedarfsausweis verpflichtend. Bei neueren Gebäuden, aber auch älteren (vor 1977) mit fünf oder mehr Wohnungen hat der/die Eigentümer_in die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Gleiches gilt für Nichtwohngebäude. Da für den bedarfsbasierten Energieausweis eine technische Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage durch einen Profi notwendig ist, während der Energieverbrauchsausweis aufgrund des tatsächlichen Energieverbrauchs erstellt wird, ist der Energieverbrauchsausweis deutlich günstiger.

Wenn Sie also einen Energieausweis für eine Immobilie benötigen, deren Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde und/oder in der sich mehr als fünf Wohnungen befinden, ist der verbrauchsbasierte Energieausweis die kostengünstigere Lösung.

Den Energiebedarfsausweis bei den Stadtwerken Münster bestellen

Für den Bedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes – unabhängig von Standort, Nutzung und Witterungseinflüssen – aufgrund der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt. Qualifizierte Sachverständige führen als Grundlage ihrer Analyse eine Vor-Ort-Begehung des Objektes durch. Der Bedarfsausweis von den Stadtwerken Münster wird von einem Münsteraner Planungsbüro für Ihr Wohngebäude ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass Energieausweise nur für komplette Gebäude erstellt werden, nicht für einzelne Wohneinheiten.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Inhalten und Preisen des Energieausweises der Stadtwerke Münster.

Den Energieverbrauchsausweis bei den Stadtwerken Münster bestellen

Der Verbrauchsausweis orientiert sich am witterungsbereinigten Energieverbrauch des Objektes. Dabei werden für die Erstellung die Heizenergie-Verbrauchsdaten von drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden benötigt. Auch für den Verbrauchsausweis gilt, dass er bei den Stadtwerken nur für Wohngebäude und generell nur für komplette Gebäude erstellt wird.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Inhalten und Preisen des Energieausweises der Stadtwerke Münster.