Abschaffung des Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren

Freie Wahl für Mieter_innen bei ihrem TV-Programm

Fernsehen ohne Einschränkungen für Mieter_innen: Entdecken Sie die neuen Möglichkeiten ab dem 1 Juli 2024 – nach dem Ende des Nebenkostenprivilegs.

Das Wichtigste im Überblick

Nebenkostenprivileg

Bislang hat der Vermieter die Kabel-TV-Anschluss-Kosten als Nebenkosten abgerechnet.

Ab Juli 2024

Zum 30. Juni 2024 wird dieses Nebenkostenprivileg endgültig gestrichen.

Mehr Flexibilität

Mieter_innen können den Anschluss weiterhin nutzen oder eine Alternative wählen.

Was bedeutet das neue Telekommunikationsgesetz für die TV-Kabelgebühren?

Ab Juli 2024

Das neue Telekommunikationsgesetz, das im Dezember 2021 beschlossen wurde, bringt ab Juli 2024 bedeutende Veränderungen für TV-Kabelgebühren mit sich.

Bisher konnten Vermieter_innen Kosten über das Nebenkostenprivileg auf Mieter_innen umlegen. Das Gesetz schafft dieses Privileg ab, ermöglicht Mieter_innen die freie Wahl ihres TV-Anbieters und fördert alternative Empfangsmöglichkeiten wie Internet-TV.

Die Neuerung zielt darauf ab, die TV-Landschaft flexibler und individueller zu gestalten, indem sie die Kontrolle über den TV-Empfang in die Hände der Verbraucher_innen legt.

Für wen gilt die Änderung?

Wenn Sie zur Miete wohnen und die Kosten für TV-Empfang via Kabel bislang Teil Ihrer Nebenkostenabrechnung waren, sind Sie von der Neuregelung betroffen. Auch Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft müssen ggf. tätig werden. Wir zeigen Ihnen, wer handeln muss und was Sie unbedingt wissen sollten.

1. Mieter_innen

Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs können Mieter_innen ihren Anbieter für TV-Bezug künftig komplett frei wählen.

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2. Mieter_innen mit Bürgergeldbezug

In der Vergangenheit übernahm i.d.R. das Jobcenter die Kosten für einen in den Nebenkosten enthaltenen Kabelanschluss. Das ist nach der Gesetzesnovelle nicht mehr so – Bürgergeldbezieher_innen müssen ihren TV-Empfang aus dem Regelsatz bezahlen.

Tipp: Preise der Kabelanbieter genau vergleichen oder gleich auf eine günstige Alternative setzen, z.B. waipu.tv Comfort für 7,49 € im Monat.

3. Wohnungseigentümer_innen

Für Wohnungseigentümer gilt das, was die Eigentümergemeinschaft beschließt.

Bestehende Mehrnutzerverträge können dank Sonderkündigungsrecht noch bis zum 30. Juni 2024 beendet werden. Wird nicht gekündigt, zahlen Eigentümer_innen die Kosten für den TV-Anschluss übers Hausgeld. Sie dürfen sie aber nicht mehr über die Nebenkosten mit ihren Mieter_innen abrechnen.

Keine Kündigung notwendig

Die Umlage der Kabel-TV-Gebühren endet automatisch. Ihr Vermieter oder ihre Vermieterin wird Sie darüber informieren, wann diese Änderung bei Ihnen ansteht. Sie müssen keine separate Kündigung vornehmen.

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Laut einer Umfrage würden 37% der Befragten keinen Kabelanschluss mehr nutzen wollen. Die Mehrheit davon, nämlich 68%, würde stattdessen auf das Fernsehen über das Internet umsteigen.

Umfrage des Marktforschungsunternehmens Kantar

Häufige Fragen

Folgende Alternativen zum herkömmlichen Kabelfernsehanschluss können Sie zum Fernsehen nutzen:

  • DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
  • IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
  • Satellit: Senderempfang frei und unverschlüsselt

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Nein, es ist nicht erforderlich, Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin zu benachrichtigen. Die gesetzliche Zulässigkeit der Umlage über die Nebenkosten endet am 01.07.2024, und eine Kündigung Ihres Kabelfernsehanschlusses ist nicht notwendig. Für zusätzliche Sicherheit können Mieter dies jedoch ihrem Vermieter nochmals mitteilen, unter Verweis auf §71 TKG.

Ja, Sie können bereits von den Vorzügen eines neuen TV-Tarifs profitieren und haben somit alle erforderlichen Schritte für die Umstellung abgeschlossen.

Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin wird Sie rechtzeitig darüber informieren, wann das Nebenkostenprivileg und somit die Umlage der Kabel-TV-Gebühren über die Mietnebenkosten bei Ihnen entfällt, spätestens jedoch bis zum 30.06.2024.

Ab dem 1. Juli 2024 besteht für Mieter_innen kein Anspruch mehr darauf, dass Vermieter_innen Kabelfernsehen bereitstellen. Falls der Sammelvertrag bis zum 30. Juni 2024 gekündigt wird und Mieter_innen keine alternative Fernsehmöglichkeit arrangiert haben, könnte theoretisch ab dem 1. Juli 2024 kein TV-Empfang per Kabel mehr möglich sein.

Nein, es ist nicht erforderlich, einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Der Wegfall bedeutet lediglich, dass du als Mieter_in ab dem 1. Juli 2024 den Anschluss fürs Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten bezahlen musst.

Ab dem 30. Juni 2024 ist es nicht mehr gestattet, die Kosten für Kabelanschlüsse auf Mieter_innen umzulegen. Es besteht die Möglichkeit, dass Vermieter_innen diese Änderung übersehen und die Kosten dennoch in Betriebskostenabrechnungen einbeziehen. In solchen Fällen empfiehlt es sich für Mieter_innen, Widerspruch einzulegen und unrechtmäßig berechnete Kosten von Nachzahlungen abzuziehen oder bei Guthaben die Auszahlung zu fordern.

Ja, denn ab dem 1. Juli 2024 ist es Vermieter_innen nicht mehr gestattet, die Kosten für gemeinschaftliche Kabelfernsehverträge auf Mieter_innen umzulegen. In diesem Fall sind Mieter_innen dazu verpflichtet, entweder einen individuellen Kabelanschlussvertrag abzuschließen oder auf digitale Fernsehalternativen umzusteigen.

Mieter:innen haben die Freiheit, einen Anbieter ihrer Wahl zu wählen, ohne an den bisherigen gebunden zu sein. Ein sorgfältiger Vergleich kann sich lohnen. Alternativen wie TV-Streaming bieten oft mehr Komfort und Flexibilität und sind möglicherweise sogar kostengünstiger. Es ist jedoch zu beachten, dass der Wechsel des Kabelanbieters normalerweise nicht möglich ist, da das regionale Kabelnetz einem bestimmten Anbieter gehört.

Kabelfernsehn überträgt TV-Signale über ein physisches Kabelnetzwerk, während Fernsehen über das Internet (IPTV) die Übertragung von TV-Signalen über das Internetprotokoll ermöglicht. Das bringt eine hohe Flexibilität in der Kanalauswahl und oft auch der Abspielgeräte mit sich, da lediglich eine Internetverbindung erforderlich ist.