Mit Haustier eine Wohnung in Münster und Umgebung finden
Für viele von uns gehört der geliebte Vierbeiner zur Familie. Nun ziehen Sie um und suchen nach einer Mietwohnung, in die Sie mit Ihrem Haustier einziehen können. Mit diesen Tipps sind Sie auf dem neuesten Stand, was eine Wohnungssuche mit Ihrem Haustier angeht.
Hunde und Katzen in einer Mietwohnung
Generell gilt: Vermieter_innen dürfen in der Hausordnung nicht die Haltung von Hunden oder Katzen verbieten. Ob Sie ein Haustier halten dürfen, wird allerdings im Einzelfall entscheiden: Aus schwerwiegenden Gründen, z. B. die Krankheit einer Nachbarin oder eines Nachbarn oder eine enorme Lärmentwicklung, kann die Tierhaltung untersagt werden. Dabei muss Ihr_e Vermieter_in konkrete Störfaktoren in Ihrem individuellen Fall vorführen können: Allgemeine Lebenserfahrung – „Hunde machen viel Dreck“ – genügt hier nicht für ein Verbot.
Bewerben Sie sich um eine Wohnung, müssen Sie die Frage der Vermieterin oder des Vermieters nach Haustieren ehrlich beantworten, solange die Tierhaltung durch ihn verboten werden kann. Die Frage ist zulässig, weil es sich dabei um ein sog. „berechtigtes Interesse“ handelt. Ziehen Sie mit Kleintieren um, müssen Sie diese Frage nicht beantworten. Was Sie der Vermieter sonst fragen kann – und was nicht – lesen Sie hier.
Beachten Sie, dass die Erlaubnis durch Ihre_n Vermieter_in auch nachträglich widerrufen werden kann, falls sich die Störfaktoren im Nachhinein herausstellen. Verursacht Ihr Vierbeiner viel Lärm oder belästigt er Ihre Nachbar_innen, kann die Haltung untersagt werden.
Kleintiere dürfen immer mit
Auch wenn in Ihrem Mietvertrag die Tierhaltung untersagt ist, können Ihre Kleintiere ohne weiteres in die Wohnung einziehen. Zu den Kleintieren zählen z. B. Kaninchen, Hamster oder Fische. Einige Tierarten brauchen dennoch eine Genehmigung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters: Dies sind z. B. Frettchen aufgrund ihres Geruchs oder Papageien wegen dem Lärm. Hier finden Sie weitere Informationen dazu, welche Tiere als Kleintiere zählen.
Exoten = Kleintiere?
Auch wenn sie in einem Terrarium gehalten werden, das einem Käfig oder Aquarium ja durchaus ähnlich ist: Die Haltung von Exoten setzt eine Haltungsgenehmigung voraus – und erst recht Ihr_e Vermieter_in will darüber entscheiden, ob diese Tiere für Ihre Nachbar_innen keine Nachteile bedeuten und ungefährlich sind. Außerdem rät der Deutsche Tierschutzbund davon ab, exotische Tiere in der Wohnung zu halten, da die meisten Tiere Schäden davontragen können.
Wohnung suchen: Aber wie?
Gerade in Groß- oder Uni-Städten wie Münster kann sich die Wohnungssuche schwierig gestalten: Für eine einzige Wohnung gibt es eine ganze Reihe an Bewerber_innen. Da ist es verständlich, wenn Vermieter_innen sich die unkompliziertesten Mieter_innen aussuchen. So stehen Sie als Haustierbesitzer_in vor einer großen Herausforderung: Wie überzeugen Sie die oder den Vermieter_in davon, dass Sie trotz Ihres Vierbeiners ein_e Top-Mieter_in sind?
Unsere Tipps, damit der beste Freund mit einziehen darf:
Suchen Sie richtig
Wenn Sie auf Online-Immobilienportalen eine Wohnung suchen, geben Sie bei Ihrer Suchanfrage „Tierhaltung erlaubt“ ein: So finden Sie Wohnungen, deren Vermieter_innen von vornherein kein Problem damit haben, dass Ihr Vierbeiner mit Ihnen in die Wohnung zieht.
Konfrontieren Sie die oder den Vermieter_in mit Ihrem Hund
Klingt riskant, ist es aber nicht. Nichts kann die oder den Vermieter_in besser überzeugen als handfeste Beweise: Nehmen Sie Ihren Vierbeiner einfach mit zu Ihrem Besichtigungstermin. Stellt Ihr_e Vermieter_in fest, dass das Haustier gut erzogen und gepflegt ist, haben Sie gute Chancen, die Wohnung zu bekommen. Und manchmal ist ein Blick aus treuen Hundeaugen das beste Argument für Sympathie.
Liefern Sie schriftliche Beweise
Menschen neigen dazu, das zu glauben, was schwarz auf weiß geschrieben steht. Bitten Sie Ihre_n frühere_n Vermieter_in um eine Empfehlung oder bringen Sie Zeugnisse aus der Hundeschule mit. So wird Ihr_e neue_r Vermieter_in merken, dass Sie sich um die Erziehung Ihres Vierbeiners kümmern.
Versichern Sie Ihr Haustier
Schließen Sie für Ihren Hund oder Ihre Katze eine Haftpflichtversicherung ab und zeigen Sie diese Ihrem neuen Vermieter vor. Dies wird ihm die Angst vor eventuellen Schäden in seiner Mietwohnung nehmen.