Ladeinfrastruktur für Parkflächen
Rüsten Sie Ihre Immobilie auf
Sie sind Eigentümer_in einer Immobilie und planen, mehrere Wallboxen für die Parkplätze oder Tiefgaragen Ihrer Wohn- oder Bürogebäude zu installieren? Rüsten Sie Ihre Parkfläche jetzt mit einer intelligenten Ladeinfrastruktur auf. So können Ihre Mieterinnen und Mieter ihr Elektrofahrzeug problemlos mit 100 % Ökostrom aufladen. Schaffen Sie die Basis für nachhaltige Elektromobilität und machen Sie Ihre Immobilie bereit für die Zukunft!
So funktioniert es
Über eine elektrische Vorrüstung (z. B. eine Sammelschiene) wird eine effiziente und flexible Installation von mehreren Wallboxen möglich gemacht.
Durch das "dynamische Lastmanagement" sorgen wir für die optimale Energieverteilung. Der Stromverbrauch wird in Echtzeit überwacht und die Ladeleistung der Elektrofahrzeuge an den aktuellen Verbrauch angepasst.
Ihre Vorteile
Mieterfreundlich
Bieten Sie Ihren Mieter_innen die Möglichkeit, einfach und bequem ihre Elektrofahrzeuge zu laden. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Angebot.
Wertsteigernd
Durch die Installation einer modernen Ladeinfrastruktur steigt der Wert Ihrer Immobilie.
Zukunftssicher
Bereiten Sie Ihre Immobilie auf zukünftige Anforderungen und Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität vor.
Nachhaltig
Unterstützen Sie den Umstieg auf Elektromobilität und leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz.
So kommen Sie zu Ihrem Produkt
Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir stimmen einen Beratungstermin ab.
Beratung erhalten
Gemeinsam besprechen wir Ihre Anforderungen und geben Rahmenbedingungen für Ihren Elektriker oder Ihre Elektrikerin vor.
Vorrüstung einbauen
Mit den besprochenen Informationen können Sie Ihren Elektrofachbetrieb beauftragen. Dieser installiert die entsprechende Vorrüstung in Ihrer Wohnanlage, um die Grundlage für die zukünftigen Wallboxen zu schaffen.
Wallboxen anschließen
Ihre Mieter_innen haben nun die Möglichkeit, Wallboxen bei uns zu mieten oder zu erwerben. Wir schließen die Wallboxen an die Vorrüstung an.
Wir übernehmen!
Wir übernehmen das dynamische Lastmanagement sowie die Instandhaltung und die Abrechnung der Ladeinfrastruktur. Sie können sich zurücklehnen!
Warum Ladeinfrastruktur mit den Stadtwerken Münster?
Service und Qualität
Unsere Expertinnen und Experten übernehmen die vollständige Wartung und den Service, um höchste Qualitätsstandards zu gewährleisten.
Alles aus einer Hand
Durch eine einheitliche Ladeinfrastruktur und saubere Installation werden Einzelinstallationen und damit beispielsweise unnötige Wanddurchbrüche oder mehrfache Kabelverlegung vermieden.
Abwicklung mit den Mieter_innen
Wir übernehmen den Service für die Wallboxen, sodass keine laufende Betreuung durch Sie als Eigentümer_in notwendig ist.
Unser Angebot für Ihre Mieter_innen
Bei uns haben Ihre Mieter_innen die Möglichkeit, eine Amtron 4Business Wallbox von Mennekes ganz einfach zu kaufen oder zu mieten. Außerdem können Ihre Mieter_innen aus unseren Servicepaketen das auswählen, das zu ihren Bedürfnissen passt. Geladen wird mit 100% Ökostrom. Die Wallbox hat folgende Merkmale:
- Ein Ladepunkt
- Eignung für optimales Laden einzelner E-Fahrzeuge
- bis zu 22 kW Ladeleistung
- Typ 2 Steckdose oder angeschlagenes Kabel
Die Servicepakete
Servicepaket LIGHT
- Vollautomatische Fernauslesung
- monatlicher Abrechnungsservice
Servicepaket BASIC
- Vollautomatische Fernauslesung
- monatlicher Abrechnungsservice
- Inspektion (alle zwei Jahre)**
- System- und Sicherheitsprüfung (alle zwei Jahre)**
Servicepaket PREMIUM
- Vollautomatische Fernauslesung
- monatlicher Abrechnungsservice
- Inspektion (alle zwei Jahre)**
- System- und Sicherheitsprüfung (alle zwei Jahre)**
- Fernüberwachung
- alle Entstörungen
*Die aufgeführten Preise gelten für Privatpersonen. Für Geschäftskunden liegt der Preis für das Servicepaket BASIC bei 19,99 €/Monat und für das Servicepaket PREMIUM bei 29,99 €/Monat. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
**Für Geschäftskunden findet die Inspektion sowie die System- und Sicherheitsprüfung jährlich statt, um die Vorgaben aus der DGUV V3 zu erfüllen.
Häufige Fragen
Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 01.12.2020 dürfen Eigentümer und Gemeinschaften nicht mehr darüber entscheiden, ob Ladetechnik installiert wird. Es muss nur abgesprochen werden, wie diese installiert wird. Die Kosten für die Installation trägt in dem Fall der Nutzer der Ladetechnik.
Das Thema Brandschutz in Tiefgaragen ist immer mit dem Eigentümer und ggf. der Feuerwehr zu klären. Oft empfiehlt die Feuerwehr, die Stellplätze für E-Mobilität in der Nähe der Auffahrt zu errichten, um Fahrzeuge im Brandfall leichter aus der Tiefgarage ziehen zu können. Wir übernehmen keine Beratung zu Themen, die den Brandschutz betreffen.
Wallboxen bis 11 kW Ladeleistung müssen dem Netzbetreiber (Stadtnetze Münster) bei Inbetriebnahme gemeldet werden. Wallboxen mit mehr als 11 kW müssen Wallboxen vom Netzbetreiber vor der Errichtung genehmigt werden. Die entsprechenden Infos finden Sie hier.
Sollten Sie Ihre Wallbox von uns installieren lassen, müssen Sie sich um nichts kümmern: Wir übernehmen selbstverständlich die entsprechende Meldung und Genehmigung.
Unser Modell ist flexibel. Wir können ohne großen Aufwand Wallboxen demontieren oder in anderen Objekten bzw. an anderen Stellplätzen anbringen. Hierbei entsteht kein Aufwand für Sie als Hausbesitzer.
Zur Umsetzung der Ausrüstung eines Objektes mit Ladeinfrastruktur besteht die Möglichkeit, eine Interessengemeinschaft zu bilden.
Eine Interessengemeinschaft E-Mobilität in der Wohnungswirtschaft ist ein Zusammenschluss von Wohnungseigentümern, Vermietern, Verwaltern und anderen relevanten Akteuren, die gemeinsam das Thema Elektromobilität vorantreiben.
Diese Akteure teilen sich die Kosten für die Ausstattung der Tiefgarage mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Es können jederzeit weitere Vermieter der Interessengemeinschaft beitreten oder sich an den Kosten beteiligen.
Die Vorgaben zur Elektromobilität bei Neubauten und Renovierungen stammen aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Zu beachten ist u. a. Folgendes:
- Gemäß § 6 GEIG ist dafür zu sorgen, dass in Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen sowie größeren Renovierungsprojekten alle Stellplätze mit Leitungen und Einrichtungen ausgestattet werden, die eine spätere Installation von Ladestationen ermöglichen.
- Gemäß § 7 GEIG ist in Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen dafür zu sorgen, dass jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet wird und mindestens einen Ladepunkt errichtet wird.
- Gemäß § 8 GEIG gelten für Renovierungsprojekte in Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen, sobald diese von der Renovierung betroffen sind, ebenfalls die Vorgaben aus § 6 GEIG.
- Gemäß § 9 GEIG muss bei Renovierungen in Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen jeder fünfte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden und es muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Diese Vorgaben aus dem GEIG sollen den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Neubauten und größeren Renovierungsprojekten fördern und sicherstellen, dass Gebäude zukunftsfähig für die Elektromobilität ausgestattet werden.
Bestehende elektrische Infrastrukturen sind häufig nicht für die zusätzliche Last durch mehrere Ladepunkte ausgelegt. Dies kann umfangreiche elektrische Umbauten erforderlich machen.
Die Installation einer neuen Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung von elektrischen Verteilungen im Objekt kann hohe Kosten verursachen, die nicht alle Eigentümer oder Mieter zu tragen bereit sind. In diesem Fall kann es förderlich sein, eine Interessengemeinschaft Elektromobilität zu gründen.