THG-Quote einfach erklärt
Geld verdienen mit dem E-Auto – geht das? Seit 2022 ja: Die THG-Quote und der Treibhausgashandel machen es möglich. Mehrere Hundert Euro im Jahr sind drin für Halter_innen von Elektroautos auch in Münster, denn sie sparen CO₂ ein und diese Einsparungen möchten andere ihnen dringend „abkaufen“. Wie das geht? Erklären wir!
Was ist die THG-Quote?
THG steht für Treibhausgasminderungsquote. Ihr Ziel ist es, dass im Verkehr zukünftig weniger Treibhausgase entstehen. Entsprechend werden auch in Münster Verkehrsteilnehmer_innen belohnt, die CO₂ einsparen. Das bezieht sich jedoch nicht auf Fußgänger_innen und Radfahrer_innen – denn die waren ja immer schon CO₂-neutral unterwegs und können entsprechend ihren CO₂-Ausstoß nicht senken. Gemeint sind Halter_innen von E-Autos, die zuvor – so die Annahme – fossile Treibstoffe getankt haben. Und wie funktioniert die THG-Quote nun?
Wer kauft meine CO₂-Einsparung?
Ursprünglich wurde die THG-Quote für Unternehmen entwickelt, die sehr viel CO₂ ausstoßen: Sie verpflichtet z. B. Mineralölunternehmen dazu, von Jahr zu Jahr den CO₂-Ausstoß zu senken, den ihre Treibstoffe verursachen. Die THG-Minderungsquote legt die Bundesregierung fest: Aktuell sind es 7 Prozent, 2030 werden es schon 25 Prozent sein. Schafft ein Mineralölunternehmen die jährlich steigenden Quoten nicht mehr, muss es Verschmutzungsrechte (CO₂-Emissionszertifikat) kaufen oder Strafe zahlen.
Der Preis für diese Zertifikate bildet sich frei am Markt: Je weniger Zertifikate erhältlich sind, desto teurer werden sie. Entsprechend interessiert sind Mineralölunternehmen daran, möglichst vielen E-Auto-Halter_innen ihre Einsparungen „abzukaufen“.
Wer kann die THG-Prämie beantragen?
Bisher konnten nur Energielieferanten wie die Stadtwerke Münster davon profitieren, wenn sie z. B. durch einen vermehrt „grünen“ Energiemix CO₂ eingespart haben. Mit der Gesetzesneuerung vom 20. Mai 2021 profitieren nun auch Privatleute.
Beantragen kann die Auszahlung der THG-Prämie
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jede_r private Halter_in von E-Fahrzeugen
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jede_r gewerbliche Halter_in von E-Fahrzeugen
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jede_r private Halter_in von E-Motorrädern und E-Rollern mit Zulassungsbescheinigung Teil 1
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jede_r gewerbliche Halter_in von E-Motorrädern und E-Rollern mit Zulassungsbescheinigung Teil 1
Nicht beantragen können die Prämie Halter_innen von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen, da diese auch mit fossilen Treibstoffen betrieben werden können.
Wo kann ich die THG-Prämie beantragen?
Es gibt ganz verschiedene THG-Quote-Anbieter – wichtig ist: Suchen Sie sich einen seriösen aus.
Weil die (im Vergleich mit einem großen Stromversorger) Mini-CO₂-Einsparungen einzelner Elektroauto-Halter_innen nicht innerhalb eines vertretbaren Aufwands von Mineralölkonzernen eingekauft werden könnten, müssen Privatleute Zwischenhändler einschalten: Sie bündeln die CO₂-Minderung der Elektroauto-Halter_innen.
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Um die THG-Prämie zu erhalten, melden Sie sich also bei einem der THG-Quote-Anbieter an.
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Anschließend belegen Sie, dass Sie im Besitz eines E-Autos sind, indem Sie eine Kopie des Fahrzeugscheins vorlegen (Zulassungsbescheinigung Teil I). Meist reicht ein Scan oder eine Fotografie des Dokuments, das Sie auf der Website des Zwischenhändlers hochladen.
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Nun prüft der THG-Quote-Anbieter die Angaben und zahlt die Prämie aus.
Wie hoch ist die Auszahlung?
Die Strommenge, die Sie als Halter_in über die THG-Prämie finanziell kompensieren lassen können, ist vom Umweltbundesamt pauschal festgelegt worden. Für 2022 kalkuliert es zwei MWh Ladestrom pro E-Auto (Stand Dezember 2021). Ob Sie viel oder wenig mit Ihrem E-Auto fahren, ändert also nichts an der THG-Quote.
Je nach Anbieter schwankt aber die Höhe der Auszahlung. Im Maximum kann sie bis zu rund 350 Euro pro Jahr betragen – ein THG-Quote-Vergleich lohnt also. Aber Achtung: Lesen Sie die Bedingungen der einzelnen Anbieter genau! Manche zahlen die Prämie schon kurz nach der Anmeldung aus, bei anderen erst nach einigen Monaten.
Wichtig: Achten Sie beim THG-Quote-Vergleich auf eine Auszahlungs-Garantie der THG-Vergütung in Höhe der beworbenen Summe in den AGB! Manche Anbieter behalten sich sogar das Recht vor, Ihre THG-Quote gar nicht erst zu verkaufen – woraus dann für Sie eben folgt: Sie erhalten kein Geld. Einfach an einen anderen Anbieter verkaufen, geht dann auch nicht mehr: Ihre THG-Quote können Sie immer nur einmal veräußern.
Tipp: Manche Anbieter zahlen einen fixen Erlös zu einem bestimmten Zeitpunkt, manche machen die Auszahlungshöhe marktabhängig. Letzteres kann für Sie vorteilhaft sein oder auch nicht – je nach Entwicklung des CO2-Preises.
Übrigens: Halter_innen von Krafträdern mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 erhalten dieselbe Prämie wie E-Auto-Halter_innen – das lohnt!
Wird die THG-Prämie versteuert?
Für private Halter_innen ist die Auszahlung der THG-Quote steuerfrei. Für gewerbliche Halter_innen gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen.
Wann muss ich die THG-Prämie beantragen?
Der Antrag muss bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres beim Umweltbundesamt eingegangen sein für das jeweils laufende Jahr. Am besten beantragen Sie Ihre Prämie immer bis zum Jahresende bei Ihrem Anbieter, sodass dieser ausreichend Zeit für die Bearbeitung hat. Damit Sie die Beantragung nicht versäumen, bieten einige THG-Quote-Anbieter eine Art „Antrags-Abo“ an. Das bedeutet: Sie erhalten eine Erinnerung, wenn die nächste Beantragung ansteht, und verpassen so keine Deadlines.
Achtung: Die Prämie ist an das Fahrzeug gekoppelt, nicht an den oder die Halter_in! Das heißt: Haben Sie vor, Ihr E-Auto zu verkaufen, beantragen Sie vorher die Prämie. Sonst steckt sich Ihr Käufer den Betrag in die Tasche.
Warum müssen die CO₂-Emissionen im Verkehr sinken?
2020 hat der Verkehr in Deutschland laut Klimabilanz des Umweltbundesamtes 146 Millionen Tonnen CO₂ verursacht – 96 Prozent davon der Straßenverkehr. Und das, obwohl aufgrund von Corona wesentlich weniger gefahren wurde. Damit war der Verkehr 2020 immer noch für 20 Prozent der Gesamt-Emission Deutschlands verantwortlich.
Bis 2030 soll der CO₂-Ausstoß des Verkehrs auf höchstens 85 Millionen Tonnen CO₂ sinken – so schreibt es das Klimaschutzgesetz vor. Außerdem hat sich Deutschland bei diversen Klimakonferenzen verpflichtet.