THG-Prämie für Ihr Elektroauto
THG-Prämie derzeit nicht verfügbar
Aufgrund gesetzlicher Fristen können wir Ihnen die THG-Prämie für das Jahr 2024 nicht mehr anbieten. Sobald Anträge für das Jahr 2025 möglich sind, bieten wir Ihnen wieder die THG-Prämie an.
Bitte schauen Sie Ende Januar noch einmal bei uns vorbei. Wir bitten um Verständnis.
Das ist die THG-Prämie
Sie haben ein Elektroauto und sparen so klimaschädliche Emissionen ein? Der Staat belohnt Ihr Engagement für die Umwelt mit der THG-Prämie, die für jedes rein elektrische Fahrzeug beantragt werden kann.
Das Prinzip der THG-Zertifikate ist ganz einfach: Wer Treibhausgasemissionen einspart, wird belohnt - wer Treibhausgase verursacht, ist künftig dazu verpflichtet, Zertifikate zu erwerben. So wird einerseits die klimafreundliche Mobilität zusätzlich gefördert und dadurch immer attraktiver, andererseits wird es immer teurer und damit unattraktiver, CO2 zu verursachen.
Häufige Fragen
Die Treibhausgasminderungs-Quote (kurz: THG-Quote) verpflichtet Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Die Konzerne können dies tun, indem sie CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder die Einsparungen von E-Fahrzeug-Besitzern kaufen. Fahrzeughalter_innen erhalten im Gegenzug eine Prämie.
Es werden ausschließlich ein aktueller Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und wenige persönliche Daten zum Abgleich der Halterschaft für die Beantragung Ihres Elektrofahrzeugs benötigt.
Die THG-Prämie kann einmal pro Kalenderjahr beim Umweltbundesamt beantragt werden. Gesetzlich ist die THG-Quote bis 2030 vorgesehen.
Nein, alle Halter_innen von E-Fahrzeugen können die THG-Prämie beantragen.
Grundsätzlich sind alle Fahrzeugklassen zum THG-Quotenhandel berechtigt. Voraussetzung ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Sinne der Zulassungsverordnung. Zulassungsfreie Kleinkrafträder (Klassen L1e und L2e) sind nicht zum THG-Quotenhandel berechtigt.
Beispiele:
1. Ein 80er E-Roller mit gültigem Fahrzeugschein: Der Roller ist für die THG-Prämie berechtigt.
2. Ein 50er E-Roller ohne Fahrzeugschein: Der Roller ist nicht für die THG-Prämie berechtigt. Wird das Fahrzeug freiwillig zugelassen, kann die THG-Quote beantragt werden.
Plug-In-Hybride sind von der Regelung ausgenommen und können nicht für die THG-Quote angemeldet werden.
Jeder private oder gewerbliche Fahrzeughalter_in mit einem oder mehreren auf ihn in Deutschland zugelassenen batteriebetriebenen Elektrofahrzeug/en kann mitmachen. Dabei ist es egal, ob das Auto gekauft, geleast oder finanziert wurde.
Ihre CO2-Einsparung durch den Besitz eines Elektroautos wird am Markt als THG-Quote gehandelt. Der Preis für eine Quote ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Zuletzt ist die Nachfrage nach THG-Quoten zum Ausgleich von CO2-Emissionen immer weiter gesunken. Das führt dazu, dass auch der Preis für eine THG-Quote immer weiter fällt. Die sinkende Nachfrage liegt besonders an drei Gründen. Zum einen passte das Umweltbundesamt den Emissionsfaktor an. Das hat zur Folge, dass der Fahrzeugschein im Handel weniger CO2-Emissionen ausgleichen kann.
Somit ist ein Fahrzeugschein auf dem Markt weniger wert. Ein weiterer Grund für den geringen Preis einer THG-Quote ist eine große Einfuhr von Biokraftstoffen aus Asien. Diese wurde mutmaßlich falsch deklariert. Dies führt zu einem zu hohen Angebot an günstigem Biokraftstoff, welches Mineralölunternehmen dankend annehmen.
Durch die Nutzung von Biokraftstoff sinkt der CO2-Ausstoß, weswegen weniger THG-Quoten am Markt erworben werden müssen. Der letzte zu nennende Grund ist, dass der Gesetzgeber den Import von Biomethan innerhalb von Europa genehmigte. Das führte zu einer weiteren günstigen Erfüllungsmöglichkeit zur Minderung von Treibhausgasen.