Fragen und Antworten zur Modernisierung der Wasserinfrastruktur Münsters

Detaillierte Informationen zur Modernisierung der Wasserversorgungsinfrastruktur finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten. Wenn Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns unter: dialog(at)stadtwerke-muenster.de oder der Telefonnummer 0251 694-1234.

Allgemeine Fragen

Die Aufgabe einer Wasserförderung für die Trinkwasserversorgung bedarf grundsätzlich keiner Genehmigung. Da es sich dabei jedoch um eine wichtige Entscheidung für die Zukunft der Stadt Münster handelt, bringen wir das Konzept in die politischen Gremien. Die Entscheidung über DIPOL hat der Rat der Stadt am 4. Juli 2018 getroffen.

Stadtwerke, Stadt und Bezirksregierung Münster sowie das Land NRW sind rechtlich nicht verpflichtet, den bisherigen niedrigen Grundwasserstand aufrecht zu erhalten. Es bestehen somit keine gesetzlich verankerten Verpflichtungen zur Leistung von Schadensersatz- oder Entschädigungsleistungen an betroffene Gebäudeeigentümer.

Potenzielle Betroffenheiten sollen vermieden werden. Der Rat der Stadt Münster hat am 12. Juli 2017 beschlossen, dass insbesondere der betroffene Gebäudebestand dauerhaft vor den Folgen eines Grundwasseranstiegs geschützt wird: „Dazu wird gemäß den Empfehlungen des hydrogeologischen Gutachtens ein Wasserhaltungsbetrieb eingerichtet, der den Wiederanstieg des Grundwasserspiegels so begrenzt, dass die Kellersohlen der Gebäude im Trockenen bleiben. Die Wasserhaltung wird durch ein Monitoring kontrolliert. Falls trotz der kontinuierlichen Begrenzung des Grundwasserspiegels dennoch Schäden an Gebäuden auftreten, bieten die Stadtwerke eine offensive Unterstützung zur Schadensbeseitigung an.“

Das Konzept zur Modernisierung der Wasserwerke nennen wir „DIPOL“, denn die beiden Werke, aus denen wir Münster mit Trinkwasser versorgen,  liegen im Norden (Hornheide) und Süden (Hohe Ward) der Stadt, daher griechisch „di-“ für „zwei“ Pole.

Grundwasserspiegel

Der Grundwasserspiegel wird nach Abschaltung des Wasserwerks durch Abpumpen des Grundwassers auf einem unkritischen Niveau gehalten. Unser Ziel ist es, das abgepumpte Grundwasser möglichst ökologisch und nachhaltig zu verwerten.

Derzeit wird eine Einleitung in den Dortmund-Ems-Kanal behördlich geprüft. Die dafür erforderliche Druckwasserleitung ist bereits vorhanden. Das am Standort Geist geförderte und in den Dortmund-Ems-Kanal eingeleitete Grundwasser verbleibt somit in der lokalen Trinkwasserproduktionskette.  

Die Alternative wäre eine Einleitung in den Kleibach als offenes Fließgewässer. Dazu wäre eine Leitungsanbindung von wenigen hundert Metern erforderlich.

Es ist vorgesehen, potenzielle Betroffenheiten zu vermeiden und den betroffenen Gebäudebestand dauerhaft vor den Folgen des Grundwasseranstiegs zu schützen. Daher halten die Stadtwerke Münster den Grundwasserstand im Gebiet Geist auf unkritischem Niveau. Der Grundwasserhaltungsbetrieb wird durch ein Monitoring begleitet und hinsichtlich seines Umfangs fortlaufend neu bewertet. Für Neubauten und wesentliche Umbauten im Kellerbereich müssen Immobilienbesitzer den natürlichen Grundwasserstand berücksichtigen.

Die erhöhte Fördermenge in den Wasserwerken Hohe Ward und Hornheide hat keine Auswirkungen auf den Grundwasserpegel vor Ort: Die dem natürlichen Grundwasserkörper entnommene Wassermenge bleibt konstant. Die Erhöhung der Fördermenge im DIPOL-Konzept wird über eine Erhöhung der Grundwasseranreicherung mit Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal ausgeglichen. Das heißt, dass an beiden Standorten qualitativ sehr gutes Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal entnommen, in Aktivkohlefiltern gereinigt und anschließend in speziellen Versickerungsbecken dem natürlichen Grundwasser hinzugefügt wird. So ist gewährleistet, dass wir den Grundwasserleiter in Einklang mit dem Naturhaushalt bewirtschaften.

Wasserschutzgebiete

Mit Aufhebung der Wasserschutzgebiete werden die Anwohner und auch die Stadt Münster von den diversen Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung befreit. Damit entfallen für Anwohner unter anderem Zustands- und Funktionsprüfungen („Dichtigkeitsprüfung“) für Abwasseranlagen.

Würden die Wasserwerke weiterbetrieben, stünde in Kürze eine Verschärfung der Wasserschutzgebietsverordnung an. Dadurch würden bauliche Maßnahmen innerhalb der Wassrschutzgebietszone II zukünftig nicht mehr erlaubt sein. Auch hier kommt die Aufhebung des Wasserschutzgebietes den Anwohnern zugute. Außerdem könnte städte- und wohnbauliches Entwicklungspotenzial entstehen, insbesondere am Standort Geist.

Die Aufhebung kann nicht rückgängig gemacht werden, sondern es müssten neue Wasserrechte sowie Wasserschutzgebiete an diesen Stellen bei der Bezirksregierung Münster nach einem aufwändigen Verfahren beantragt werden. Ein Antrag hätte allerdings kaum Aussicht auf Erfolg, denn in einem so innenstadtnahen Gebiet würden insbesondere aufgrund von Nutzungskonflikten heute keine Wasserschutzzonen mehr zugelassen. Bei Beginn der Grundwasserförderung für die öffentliche Trinkwasserversorgung in Kinderhaus und Geist war die Situation eine andere: Beide Gebiete lagen früher vor den Toren der Stadt. 

Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit

Das DIPOL-Konzept geht mit diversen qualitativen Verbesserung einher. Aus Sicht unserer Kunden ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Harmonisierung der Wasserqualität (u. a. Wasserhärte) zu nennen. Betrieblich betrachtet liegen die qualitativen Vorteile im Aufbereitungsumfang: Da sich die Grundwasseranreicherung im DIPOL-Konzept auf den qualitativ sehr guten Dortmund-Ems-Kanal konzentriert, ist die Trinkwasserversorgung in Zukunft unabhängig von der Ems. Dadurch wird das Risiko reduziert, dass Spurenstoffe in das Grundwasser gelangen. Zudem besteht durch die erhöhte künstliche Grundwasseranreicherung mit Kanalwasser ein geringerer Einfluss von landseitigen Grundwasserbelastungen (z. B. durch Nitrat).

Ein wesentlicher Vorteil ist vor allem die grundlegende Modernisierung der Aufbereitungstechnologie. Diese ermöglicht eine verbesserte Reaktion auf absehbare Herausforderungen im Bereich der Spurenstoffelimination, welche aus einer kontinuierlich fortschreitenden Analytik und den damit einhergehenden Anforderungen der Trinkwasserverordnung resultieren.

Erklärtes Ziel des DIPOL-Konzepts ist die ortsnahe Wasserversorgung in Münster für Münster. Derzeit werden rund drei Viertel des Trinkwassers in Münster gewonnen. Bereits heute ist ein zusätzlicher Fremdbezug aus dem nahen Wasserwerk Haltern nötig, da die lokalen Quellen den Trinkwasserbedarf Münsters nicht komplett decken können. Trotz der durch DIPOL erhöhten Förderkapazitäten wird der Bezug aus fremden Quellen auf einer mit heute vergleichbaren Quote gehalten. Die maximal mögliche Fremdbezugsmenge werden wir nicht dauerhaft ausschöpfen. Im Bedarfs- und Notfall bestünde aber die Möglichkeit, größere Mengen über diese Leitung zu beziehen.

Es gibt heute ein technisches Risikomanagement (TRiM) für den Trinkwasserbereich, das als wesentliches Kriterium die Systemleistungsfähigkeit umfasst. Das TRiM ist vollständig in das DIPOL-Konzept integriert worden. Das Konzept haben wir u. a. unter Versorgungsgesichtspunkten mit der Bezirksregierung Münster intensiv diskutiert und eine positive Rückmeldung erhalten. Darüber hinaus gibt es einen aus der Trinkwasserverordnung resultierenden Trinkwassermaßnahmenplan. Dieser dient der geregelten Vorgehensweise in einem möglichen Schadensfall und ist mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.

Die Anreicherung von Grundwasser bildet den natürlichen Wasserkreislauf nach und ermöglicht uns als Wasserversorger, den Grundwasserleiter nachhaltig zu bewirtschaften. Seit 1919 wird dazu in Münster Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal genutzt.

Grundsätzlich weist der Dortmund-Ems-Kanal eine gute Wasserqualität auf. Er besitzt einen ausreichenden Abstand zu landwirtschaftlichen Flächen und darf zudem nicht als Vorflut genutzt werden. Somit ist er vor einem Eintrag von landwirtschaftlichen Immissionen geschützt. Auch ein indirekter Eintrag durch kontaminiertes Grundwasser kann aufgrund der Abdichtung durch die Kanalsohle prinzipiell ausgeschlossen werden. Ausschließlich an der Wasseroberfläche treibende Schadstoffe, wie beispielsweise durch eine Havarie freigesetztes Öl, müssen nicht zwangsläufig eine Unterbrechung der Oberflächenwasserentnahme bewirken.

Zudem liefert der natürliche Speichervorrat des Grundwasserleiters kurzfristig die Möglichkeit, auch ohne eine Grundwasseranreicherung ausreichend Trinkwasser zu produzieren. Darüber hinaus besteht bei einem langanhaltenden Totalausfall der Grundwasseranreicherung weiterhin die Möglichkeit, den Bezug von Trinkwasser aus dem Wasserwerk in Haltern zu erhöhen.

Investitionen

Für die Grundsanierung der beiden Wasserwerke Hornheide und Hohe Ward sowie die notwendige Produktionssteigerung sind ca. 24 Mio. Euro veranschlagt, das entspricht auch unter der Berücksichtigung von Betriebskostenersparnissen Jahreskosten von 1,27 Mio. €. Da die Wasserwerke Geist und Kinderhaus zukünftig für die Versorgung von Münster nicht mehr erforderlich sind, können die entsprechenden Grundstücksflächen freigeräumt und veräußert werden. Die hierdurch zu erwartenden Grundstückserlöse können den Netto-Mitteleinsatz für das Dipol-Konzept reduzieren.

Um die wachsende Stadt Münster auch zukünftig sicher mit Trinkwasser versorgen zu können, besteht dringender Handlungsbedarf. Investitionen in die Wasserinfrastruktur sind erforderlich. Diese Investitionen müssen wir teilweise in die Wasserpreise einkalkulieren. In welcher Höhe die Wasserpreise steigen, lässt sich heute noch nicht seriös vorhersagen. Die Preisentwicklung ist auch von anderen Faktoren abhängig wie zum Beispiel Lohnkosten, Preise des Fremdlieferanten etc. 

Stadtplanerische Chancen

Geist: Da sich die Wassergewinnungsbereiche im Bereich Geist weitgehend in integrierter Lage befinden und zumindest teilweise von bestehenden Siedlungsstrukturen umgeben sind, kommen für Teilbereiche eine wohnbauliche Nutzung als neue Zielperspektive grundsätzlich in Betracht (Neuentwicklung, Umstrukturierung). Vor dem Hintergrund des anhaltenden Einwohnerwachstums und des entsprechenden Wachstumsdrucks in der Gesamtstadt trügen zusätzliche Wohnungsbaupotenziale dazu bei, die Angebotssituation für Wohnungsbau in der Stadt Münster insgesamt wie vor allem auch im Bereich Geist/Hiltrup zu verbessern. 

Kinderhaus: Da sich die Flächen des Wassergewinnungsbereiches in Kinderhaus im sogenannten Außenbereich befinden und es sich darüber hinaus nicht um eine integrierte Lage handelt, kommen diese Flächen perspektivisch nicht für eine bauliche Nutzung oder Entwicklung in Betracht. Die Flächen in der Nähe des Max-Clemens-Kanals liegen vielmehr im Landschaftsplan Nr. 2 „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“: Die darin formulierten städtischen Zielsetzungen für die Grünraum- und Freiraumentwicklung, wie bspw. die „Ausgestaltung und Pflege eines kulturhistorischen Landschaftselements (Max-Clemens-Kanal)“ sowie die „Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“, könnten daher mittel- bis langfristig (zielgerichteter als bisher) umgesetzt werden.

Ergänzende Fragen von Bürgerinnen und Bürgern

Nein, es gibt keine Auswirkungen einer steigenden Fördermenge in der Hohen Ward auf den Hiltruper See. Das liegt daran, dass wir uns darum kümmern, den Grundwasserkörper ausgeglichen zu halten: Die steigende Menge an Grundwasser, die wir fördern, führen wir über Anreicherung auch wieder zu. 

Wir haben verschiedene Varianten für eine zukünftige Wasserinfrastruktur betrachtet. Dabei haben sich zwei Möglichkeiten als grundsätzlich sinnvoll herausgestellt: Die Sanierung aller Wasserwerke (Variante 1) oder der Ausbau der Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide und die Schließung von Geist und Kinderhaus (Variante 2). Es gibt ein Bündel von Kriterien, das dafür spricht, die Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide auszubauen und Geist und Kinderhaus zu schließen. Unter anderem ist diese Variante wirtschaftlich günstiger, da wir laufend Betriebskosten einsparen. Hinzu kommen weitere wichtige Gründe, wie zum Beispiel, dass wir bei einer höheren Wirtschaftlichkeit auch noch Erweiterungspotenzial für einen zukünftig weiter steigenden Bedarf bekommen (weitere Gründe s. vorherige Antworten).

Unterlagen zu Informationsveranstaltungen Februar/März 2017

Am 9. Februar 2017 sowie 28. März 2017 haben gemeinsame Infoveranstaltungen der Stadtwerke Münster und der Stadt Münster zur Zukunft der Wasserinfrastruktur stattgefunden. Viele Bürgerinnen und Bürger sind der Einladung gefolgt. Die dort gezeigte Präsentation können Sie hier abrufen.