Gebäude-Energie-Gesetz
Das gilt ab Januar 2024
Die Bundesregierung hat am 8. September 2023 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben und klimafreundliches Heizen bis 2045 bundesweit umzusetzen. Was genau das für Ihre Heizung bedeutet oder was sie bei einem Neubau beachten müssen, erfahren Sie hier.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Das GEG ist ein Gesetz für Erneuerbares Heizen in Deutschland. Ziel ist es, von fossilen Brennstoffen abzukommen und bis 2045 klimaneutral zu sein. Dafür sollen zukünftig nur noch Heizungen verbaut werden, die auf 65% erneuerbaren Energien basieren. Für Bestandsgebäude und Neubauten gibt es unterschiedliche Fristen und Übergangslösungen, die wir unten für Sie aufgeschlüsselt haben. Außerdem sieht das GEG vor, dass Kommunen zukünftig einen Wärmeplan vorlegen. Mit diesem Wärmeplan sollen Bürger und Unternehmen darüber informiert werden, welche Optionen zur Wärmeversorgung vor Ort möglich sind oder sein werden.
Welche Heizsysteme sind „klimafreundlich“?
Eine neue Heizanlage gilt dann als klimafreundlich, wenn 65% der Wärme auf Basis erneuerbarer Energien gewonnen werden. Mögliche Optionen, die die Vorgaben des GEG erfüllen, sind beispielsweise Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, solarthermische Lösungen oder ein Anschluss an die Fernwärme.
Überblick: Das gilt ab Januar 2024
Muss ich meine alte Heizung austauschen?
Die alte Heizanlage muss vorerst nicht ersetzt werden, solange sie nicht komplett ausfällt. Bei kleineren Schäden darf die Heizanlage repariert werden. Ist die Heizung hingegen ganz kaputt, muss sie durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt werden. In diesem Fall gibt es pragmatische Übergangslösungen und längere Übergangsfristen, die im kommunalen Wärmeplan festgehalten werden. Ein frühzeitiger Umstieg kann sich trotzdem lohnen, denn bei einem Austausch gibt es einen Geschwindigkeitsbonus bei der Förderung.
Was ist bei einem Neubau zu beachten?
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten, die sich in Neubaugebieten befinden, nur noch klimafreundliche Heizlösungen eingebaut werden. Auch hier sind Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, solarthermische Lösungen oder ein Fernwärme-Anschluss mögliche Optionen. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten beispielsweise in Baulücken ist die 65%-Vorgabe frühestens ab 2026 geplant.
Bis zu 70 % staatliche Förderungen
Die Bundesregierung stimmt die genauen Förderungen noch ab. Das GEG sieht derzeit verschiedene Förderprogramme vor, die einen frühen Wechsel belohnen und Heizungsbesitzer mit einem geringeren Einkommen zusätzlich unterstützen. Insgesamt soll eine Kombination von Förderprogrammen mit bis zu 70% der Investitionskosten möglich sein. Um Mieter vor zu hohen Mietsteigerungen zu schützen, soll zudem die Modernisierungsumlage gedeckelt werden.
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