Ihr individueller Sanierungsfahrplan

Energetisch sanieren nach Plan

Staatlich gefördert mit bis zu 850 €

Mit einem energetisch sanierten Zuhause sparen Sie Heizkosten, erhöhen den Wohnkomfort sowie den Wert Ihrer Immobilie und tun etwas Gutes für die Umwelt. Einfach drauflos zu sanieren kann auf Dauer teuer werden: Ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept können einzelne Sanierungsmaßnahmen den Weg zu einer optimalen Lösung im wahrsten Sinne des Wortes verbauen. Deshalb sollten Sie sich vor Ort in den eigenen vier Wänden beraten lassen – mit dem individuellen Sanierungsfahrplan.

Unser Angebot und Ihre Vorteile

  • Unabhängige und qualifizierte Expertenberatung (kostenlose Erstberatung)

  • Ist-Analyse Ihres Gebäudes vor Ort

  • Aufzeigen von Energieeinsparungen und Investitionskosten

  • Umfangreicher Bericht mit Handlungsempfehlungen inklusive Umsetzungshilfe

  • Erleichtert den Zugang zu staatlichen Fördermitteln, Zuschüssen und Steigerung der maximal förderfähigen Maßnahmen

  • Übernahme der Antragstellung auf Förderung für Ihren Sanierungsfahrplan

Unsere Preise im Überblick

Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans wird staatlich mit bis zu 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und bis zu 850 € bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten gefördert. Die Beantragung der Bundesförderung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernimmt unser Kooperationspartner senercon für Sie.

Stadtwerke Münster Kunden mit Energievertrag*

1 bis 2 Wohneinheiten

Beratungskosten: 2.540 € staatliche Förderung: 650 €

Ihr Eigenanteil 1.890,00 €

3 bis 6 Wohneinheiten

Beratungskosten: 3.720 € staatliche Förderung: 850 €

Ihr Eigenanteil 2.870,00 €

7 bis 20 Wohneinheiten

Beratungskosten: 4.130 € staatliche Förderung: 850 €

Ihr Eigenanteil 3.280,00 €

mehr als 20 Wohneinheiten

Beratungskosten: 4.850 € staatliche Förderung: 850 €

Ihr Eigenanteil 4.000,00 €

Preise sind inkl. gesetzlicher USt.

*Die Preise gelten für Energiekunden der Stadtwerke Münster. Sind Sie kein Energiekunde der Stadtwerke Münster, erhöhen sich die Beratungskosten und damit Ihr Eigenanteil um 100 €.

In wenigen Schritten zum individuellen Sanierungsfahrplan

1.

Anfrage

Nutzen Sie unsere Anfragefunktion. Wir leiten Ihre Anfrage für den individuellen Sanierungsfahrplan an unseren Kooperationspartner, die senercon GmbH, weiter. 

2.

Förderung

Die senercon GmbH wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen bei der Beantragung der Förderung behilflich sein. 

3.

Besichtigungstermin

Nachdem die Förderung bewilligt wurde, wird ein Besichtigungstermin für Ihre Immobilie vereinbart. Dabei werden alle relevanten Daten des Gebäudes vor Ort aufgenommen.

4.

Sanierungsfahrplan

Das Energieberaterteam wird den individuellen Sanierungsfahrplan erarbeiten.

 

5.

E-Mail

Anschließend wird der Sanierungsfahrplan zusammen mit einer Umsetzungshilfe per E-Mail an Sie übermittelt. 

6.

Abschlussgespräch

Abschließend findet ein Abschlussgespräch mit dem Energieberater als Videocall statt.

Kontakt

Unser Partner

Die Erarbeitung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans erfolgt in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, der senercon GmbH. Bei Fragen zum Sanierungsfahrplan wenden Sie sich bitte direkt an die senercon GmbH.

Telefon: 030 /23 62 34 90 28

E-Mail: swms@senercon.de

Kostenloses Erstgespräch

Sie sind noch unsicher?

Sie sind noch unsicher, ob der individuelle Sanierungsfahrplan das Richtige für Sie ist?

Kein Problem – unser Partner senercon berät Sie gerne in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch.

Musterbeispiele für den Sanierungsfahrplan und die Umsetzungshilfe

Sanierungsfahrplan

Umsetzungshilfe

Häufig gestellte Fragen

Nein, ein Sanierungsfahrplan ist unverbindlich. Die darin vom Energieberater empfohlenen Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden. Er liefert aber Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert eine neutrale Fachberatung der Hausbesitzer z. B. nach den Richtlinien der BAFA-Vor-Ort-Beratung, unabhängig davon, ob die Maßnahmen danach umgesetzt werden.

Anspruch auf eine geförderte Energieberatung haben Sie nur, wenn

  • Ihr Gebäude in Deutschland steht,
  • der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens 10 Jahre zurückliegt,
  • eine bereits durchgeführte geförderte Energieberatung mindestens 4 Jahre zurückliegt und
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.

Damit sich für Sie die Kosten der persönlichen Beratung in Grenzen halten, unterstützt Sie das BAFA finanziell dabei. Das BAFA übernimmt 50 % der Beratungskosten in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss ist für Ein- oder Zweifamilienhäuser auf max. 650 € beschränkt und bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten auf max. 850 €. Bei der Beantragung des Zuschusses unterstützen Sie unser Partner, das Ingenieurbüro senercon GmbH oder übernimmt diese vollständig für Sie, wenn Sie unserem Partner eine Vollmacht ausstellen.

Bei der Beantragung der 50%igen Förderung unterstützen Sie unser Partner, das Ingenieurbüro senercon GmbH oder übernimmt diese vollständig für Sie, wenn Sie unserem Partner eine Vollmacht ausstellen. Erst nach Bewilligung der Förderung durch die BAFA wird der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt.

Bisher kam es noch nicht zu einer Ablehnung, wenn die Fördervoraussetzen eingehalten wurden. Wenn keine Förderung möglich ist, z. B. weil bereits vor 4 Jahren eine geförderte Energieberatung für Ihr Haus durchgeführt wurde oder der Bauantrag ihres Hauses nicht mindestens 10 Jahre alt ist, können Sie von dem Vertrag zurücktreten oder es wird eine individuelle Lösung vereinbart.

Das Anliegen des Sanierungsfahrplanes ist aufzuzeigen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Daher werden auch nur solche Maßnahmen vorgeschlagen, die förderfähig sind und den Einsatz von regenerativen Energien berücksichtigen, um letztlich CO2 zu sparen.

Ja, denn im Sanierungsfahrplan werden auch künftige Heiztechniken berücksichtigt. Je frühzeitiger sich ein Eigentümer damit befasst, desto besser ist er für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt ist und zügig ersetzt werden muss. Unnötige Kosten können dabei vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Maßnahmen zu achten ist.

Einen individuellen Sanierungsfahrplan darf jeder Energieberater oder jede Energieberaterin ausstellen. Wenn Sie jedoch Zuschüsse in Anspruch nehmen möchten, dann brauchen Sie einen Berater, der auch in der BAFA-Listung aufgeführt ist. Unser Kooperationspartner senercon GmbH erfüllt dieses Kriterium.