Grillen und Feuermachen im Garten
Leckeres Grillfleisch, warmes Stockbrot und dazu ein kühles Bier: Das gehört zum Sommer einfach dazu. Aber einfach ein Feuer entfachen oder losgrillen geht in Deutschland nicht: Sowohl für das Grillen als auch für das Lagerfeuer gibt es Regelungen, die von Gemeinden bzw. der Vermieterin oder dem Vermieter festgelegt werden.
Grillen: Immer erlaubt?
Grundsätzlich ist das Grillen erlaubt – es sei denn, in Ihrem Mietvertrag oder Ihrer Hausordnung wird das Grillen explizit verboten. Das darf der Vermieter auch, denn dabei geht es um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Hausbewohner_innen.
Auch wenn das Grillen auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse nicht verboten ist, sollten Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen: Grillen Sie nur gelegentlich und beachten Sie dabei die Ruhezeiten.
Beim Grillverbot geht es nicht um den Geruch, sondern um den Rauch: Er wirkt sich auf die Wohnqualität Ihrer Nachbarn aus. Um extreme Rauchbildung zu vermeiden, nutzen Sie einen Elektro- oder einen Gasgrill.
Rund ums Lagerfeuer
Das Lagerfeuer unterliegt deutlich strengeren Regelungen. Diese werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. So gestalten Sie Ihre Feuerstelle sicher
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Es muss ein Abstand von ca. 30 Metern zu Gebäuden eingehalten werden.
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Achten Sie darauf, dass die Feuerstelle befestigt ist, damit keine Glut und kein Brennmaterial durch den Wind weggeweht werden kann. Bauen Sie zu diesem Zweck eine Begrenzung aus Steinen oder Sand.
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Halten Sie Löschmittel bereit.
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Sie dürfen ausschließlich naturbelassenes, stückiges Holz in lufttrockenem Zustand verwenden.
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Rauchentwicklung und Funkenflug gilt es zu vermeiden. Ansonsten muss das Feuer unverzüglich gelöscht werden.
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Lassen Sie die Feuerstelle nie unbeaufsichtigt. Bis zum endgültigen Erlöschen müssen mindestens zwei Personen, davon mindestens ein Erwachsener, die Brandstelle bewachen.
Brennmaterial für Ihr Lagerfeuer
Möchten Sie Gartenabfälle verbrennen, wie z. B. Äste oder Laub, klären Sie dies bitte mit den örtlichen Behörden. Wenden Sie sich dazu an das Ordnungsamt, die Polizei oder die Feuerwehr. Dort bekommen Sie die benötigten Informationen zum Verbrennen von Gartenabfällen. Die Genehmigung wird vom zuständigen Ordnungsamt ausgestellt.
Für das Lagerfeuer sollte ausschließlich naturbelassenes, stückiges Holz in lufttrockenem Zustand verwendet werden: Es besitzt die passende Brennqualität und vermeidet die Entstehung unnötigen Qualms. Verbrennen Sie dagegen lack- oder leimbehandelte Materialen, kann der Qualm sogar giftig sein.