AzubiAbo Westfalen
Ideal für Auszubildende – grenzenlos frei! Mit dem AzubiAbo Westfalen.
ab 71,00 Euro im Monat
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nur mit Bescheinigung der Ausbildungsstätte erhältlich
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täglich rund um die Uhr im Raum des Westfalentarifs mit Bus & Bahn mobil
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ist ein persönliches Abo und kann nicht von anderen Personen genutzt werden
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günstige Anschlussfahrten mit zusätzlichem EinfachWeiterTicket NRW
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Stadtwerke Momente - profitieren Sie von den Vorteilen unserer Kundenkarte
ab 71,00 Euro im Monat
+ NRWupgradeAzubi
- für 23 Euro monatlich mehr - täglich rund um die Uhr in ganz NRW mobil
- nur in Kombination mit einem AzubiAbo Westfalen
- ist ein persönliches Abo und nicht übertragbar
Bescheinigung erforderlich!
Die ausgefüllte und abgestempelte Bescheinigung kannst Du entweder im Kundenportal hochladen, persönlich beim Servicepunkt Mobilität abgeben oder per Mail bzw. Post senden an:
Stadtwerke Münster GmbH
Servicepunkt Mobilität
Hafenplatz 1
48155 Münster
E-Mail: servicepunkt-mobilitaet@stadtwerke-muenster.de
Preisstufe
Für Westfalen oder Westfalen und NRW erhältlich.
Netz Westfalen:
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Kombinationsmöglichkeiten und Empfehlungen
AnschlussTickets
Mit einem zusätzlichen AnschlussTicket / FahrWeiterTicket Westfalen können günstige Anschlussfahrten über den Geltungsbereich hinaus unternommen werden.
Deutschlandticket
Deutschlandweit und klimafreundlich im Nahverkehr unterwegs.
Häufige Fragen
Sie setzen Ihre Ausbildung fort?
Dann benötigen wir einen aktuellen Berechtigungsnachweis mit Enddatum, Stempel und Unterschrift. Sie können entweder einen personalisierten Vordruck in unseren Kunden-Zentren erhalten oder einen Blanko-Vordruck herunterladen. Bringen Sie den ausgefüllten Berechtigungsnachweis in eines unserer Kunden-Zentren und unterschreiben Sie das "Wiederaufnahmeformular", um das AzubiAbo Westfalen weiter zu beziehen.
Wenn Sie nicht mehr in der Ausbildung sind, können Sie immer noch günstig mit Bus und Bahn fahren. Besuchen Sie uns in einem unserer Kunden-Zentren oder finden Sie Informationen online.
Das Abonnement gilt mindestens für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat.
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 12 Monaten ist das Abo jeweils zum Monatsende kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten gekündigt, wird einmalig eine pauschale Fahrgeldnachberechnung von 30 Euro erhoben.
Mit der Abo-Kündigung erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung der letzten vertragsmäßigen Rate, bei einer Nachberechnung nach Abbuchung des Nachzahlungsbetrags, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs bedarf.
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
Schüler die mit Bus & Bahn zur Schule fahren oder Besitzer eines Münster-Passes, können bei verschiedenen Abos im Stadtgebiet Münster Preisvorteile erhalten.
Bei Verlust kann die Abo-/Ticketkarte gesperrt werden und wird gegen eine geringe Gebühr ersetzt.
Ihre Bestellung muss bis zum 15. des Vormonats abgeschlossen sein.
Die Bezahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen, komfortabel per Bankeinzug.
Im Kundenportal bestellen Sie neue Produkte und Services, verwalten Ihre bestehenden Verträge und ändern persönliche Daten, wie Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung.
Häufige Fragen zum elektronischen Abo
Die elektronische Prüfung eines eTickets ist zunächst nur innerhalb des Stadtgebiets Münster (Preisstufe 0) in allen StadtBussen und Nahverkehrszügen (2. Klasse) möglich.
Außerhalb von Münster gilt für Abos weiterhin die Sichtprüfung durch das Fahrpersonal.
Der Kunde bekommt bei jedem Davorhalten eine Bestätigung.
Grüner Haken: das Ticket ist gültig.
Rotes X: das Ticket kann nicht gelesen werden.
Im Bus:
Die eTicket-Kartenleser in den Bussen der Stadtwerke Münster sind im Bereich der Fahrertür und an der zweiten Tür angebracht. Busse des Regionalverkehrs besitzen ein Lesegerät im Bereich der Fahrertür.
Am Bahnhof:
An allen Bahnhöfen bzw. Haltepunkten in Münster wurden Lesegeräte an den Wegen zu den Eingängen aufgestellt. Auf beiden Seiten des Hauptbahnhofs befinden sich jeweils zwei Geräte.
Ihre Daten befinden sich in einem sicheren und durch den TÜV-Rheinland zertifizierten Gesamtsystem.
Alle für die Kartenpersonalisierung notwendigen Daten werden wie bisher lediglich an den jeweiligen Dienstleister weitergegeben.
Dies sind der Betreiber des Rechenzentrums sowie ein zur Massenerstellung von Chipkarten beauftragter und geprüfter Dienstleister. Die dadurch erforderliche Übertragung personenbezogener Daten an diese Stellen erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, soweit dies der Erfüllung des Vertrages dient.
Wie bei jeder Chipkarte gilt auch beim eTicket, dass man es ähnlich behandelt wie eine ec-Karte. Es sollte also weder magnetischen Feldern ausgesetzt noch geknickt werden.
Auf dem Chip des eTickets werden die jeweiligen Gültigkeitsmerkmale (Ticketart, räumliche Gültigkeit/Preisstufe, zeitliche Gültigkeit, Übertragbarkeit, Kartennummer, Vorname & Name, Geschlecht, Geburtsjahr & -monat) verschlüsselt gespeichert.
Jeder Kunde kann sich seine Daten durch Servicemitarbeiter der Stadtwerke Münster anzeigen lassen. (Servicepunkt Mobilität am Bremer Platz 22, Servicepunkt auf der Salzstraße).
Bei Verlust oder Diebstahl können Sie Ihre Karte sperren lassen: telefonisch unter 0251 694-1515, online im Kundenportal oder persönlich im Servicepunkt Mobilität am Bremer Platz 22 und im Servicepunkt auf der Salzstraße.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Ersatzkarte. Dafür bitte Abo-Nummer und Personalausweis bereithalten. Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet 10 Euro.
Die persönlichen Daten des Vertragspartners sind in einem getrennten System hinterlegt und können nicht eingesehen werden.
Jede elektronische Karte hat eine Art Haltbarkeitsdatum. Das gilt auch für die 90 MinutenTicket prepaid Karte. Die maximale Laufzeit liegt bei bis zu 5 Jahren, das Ablaufdatum ist links unten auf der Ticketseite, unterhalb des QR-Codes, aufgedruckt. Z.B. bedeutet 05/2023, dass die Karte bis einschließlich Mai 2023 gültig ist. Die technische Gültigkeit wird an allen Lesegeräten und Verkaufsgeräten angezeigt.
Eine abgelaufene Karte kann nicht mehr zum Fahren benutzt werden und wird durch die Lesegeräte im Bus und an Bahnhöfen als ungültig angezeigt. Restguthaben kann auf eine neue Karte übertragen werden, indem die alte Karte in den Stadtwerke Kundenzentren zurückgegeben wird. Der Betrag inklusive Pfand wird ausgezahlt und kann auf die neue Karte geladen werden.
Wenn ein Bus nicht mit einem Kartenleser ausgestattet sein sollte, bitte das eTicket beim Einstieg dem Fahrpersonal vorzeigen.