Windenergie-Projekt in Lemgo
Mit der Energiewende geht es voran. Wir haben im Sommer 2024 die Genehmigung für den Bau und die Inbetriebnahme einer Windenergie-Anlage in Lemgo erhalten. Die Stadt profitiert bald von noch mehr Strom aus erneuerbaren Quellen und trägt ihren Teil zur nachhaltigen Energiegewinnung bei.
Zeitlicher Rahmen
Die zuständige Aufsichtsbehörde, der Kreis Lippe, hat im Sommer 2024 die Genehmigung erteilt, sodass der Weg zum Bau der Anlage frei ist. Die Bauvorbereitung läuft bereits, die Errichtung ist in den kommenden Wochen und Monaten geplant. Planmäßig geht das Windrad im März 2026 in den Betrieb.
Dem positiven Genehmigungsbescheid vorausgegangen war ein gerichtliches Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Die Stadtwerke hatten gegen den Kreis Lippe geklagt, denn die Behörde hatte dem kommunalen Versorger den Bau der Windenergieanlage verweigert, nachdem die Luftaufsichtsbehörde Einwände gegen den Bau erhoben hatte. Grund für die Ablehnung war ein Sicherheitskorridor für Hubschraubertiefflüge der Bundeswehr, der sich am geplanten Standort der Windenergieanlage befindet. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet jedoch als Windvorrangzone ausgewiesen.
Das Verfahren endete mit einem Vergleich zugunsten der Stadtwerke Münster, und die Bundeswehr zog ihre Einwände gegen die Planungen des Energieversorgers im Verfahren zurück.
Standorte
Wie eine Windenergie-Anlage entsteht
Planungsphase
Ein Windenergie-Projekt startet als Vorhaben: Flächen werden akquiriert, Gutachten erstellt, die Öffentlichkeit informiert.
Genehmigungsphase
Wenn alle Unterlagen zusammengestellt sind, reichen wir den Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde ein.
Bauphase
Erst wenn wir den Genehmigungsbescheid haben, dürfen wir mit dem Bau der Anlage beginnen, der etwa ein Jahr in Anspruch nimmt.
Inbetriebnahme
Nach dem Bau nehmen wir die Windenergie-Anlage in Betrieb. Mit dem von ihr erzeugten Strom können rund 7.000 Haushalte versorgt werden.
Wie kann ich mich beteiligen?
Unser Ziel ist es, dass die Standortgemeinden in besonderem Maße von den geplanten Projekten profitieren. Bei der Umsetzung des Projekts sind folgende Beteiligungsmöglichkeiten geplant:
Bürgerbeteiligung: Wir planen eine Bürgerbeteiligung per Nachrangdarlehen für die Menschen, die in den Gemeinden rund um die Standorte wohnen. Es sind Beteiligungen mit kleinen und großen Geldbeträgen möglich, die attraktiv verzinst werden.
Gemeindebeteiligung: Im Sinne eines gerechten Beteiligungsverfahrens orientieren wir uns an den Regelungen vom § 6 Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien zur freiwilligen finanziellen Beteiligung von Kommunen. Dank einer Gemeindebeteiligung von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde erhalten die Städte Lemgo und Lage jährlich fünfstellige Beträge, die sie für kommunale Zwecke einsetzen können.
Gewerbesteuereinnahmen für Lemgo: 90 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen fließen in den Haushalt der Gemeinde Lemgo.