Stadtwerke erfolgreich gegen unseriöses Vorgehen von Mitbewerbern

 

15.03.2019

Täuschung am Telefon und der Haustür abgemahnt

Immer wieder melden sich Stadtwerke-Kunden bei ihrem Energieversorger, die am Telefon oder der Haustür von Mitbewerbern getäuscht wurden. Wenn möglich, gehen die Stadtwerke in solchen Fällen juristisch gegen die Mitbewerber vor.

In zwei Verfahren vor dem Landgericht Münster haben die Stadtwerke kürzlich obsiegt: Der Firma mivolta GmbH wurde gerichtlich untersagt, Verbraucher im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Münster anzurufen, ohne zuvor deren ausdrückliche Einwilligung erhalten zu haben. Die Vattenfall Europe Sales GmbH hat sich verpflichtet, nicht weiterhin bei Besuchen an der Haustür vorzutäuschen, ihr Mitarbeiter käme von den Stadtwerken Münster. In beiden Fällen sollten den Kunden Energieverträge untergeschoben werden.

„Wir stehen einem fairen Wettbewerb offen gegenüber. Wenn aber unsere Kunden getäuscht werden, dann kämpfen wir auch vor Gericht um unser Recht. Möglich ist das nur, weil sich Kunden aktiv an uns wenden und das Erlebte auch schriftlich bestätigen. Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Kunden, die uns geholfen haben, gegen unseriöses Verhalten vorzugehen“, erklärt Stefan Grützmacher, Geschäftsführer der Stadtwerke.

Wer unsicher ist, ob ein Anrufer oder Besucher an der Haustür wirklich von den Stadtwerken Münster kommt, sollte das Gespräch beenden und sich unter Telefon 0251/694-1234 an den Kundenservice der Stadtwerke Münster wenden. Sollte bereits ein Vertrag abgeschlossen worden sein, kann der im Regelfall innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.