Abschläge für Strom, Gas oder Wärme sinken im März
20.02.2023
Stadtwerke bringen vereinfachte Preisbremsen für Privatkunden auf den Weg
Mit den Abschlägen im März werden Privatkundinnen und -Kunden der Stadtwerke Münster erstmals durch die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme entlastet. Für Verträge, deren Preise oberhalb der Preisgrenzen liegen, berücksichtigen die Stadtwerke Münster in den Abschlägen ab März die Preisbremsen pauschal je Tarif. Die Entlastung berechnen die Stadtwerke zunächst vorläufig bis zentrale Fragestellungen geklärt und die Abrechnungssysteme umgestellt sind.
„Wir stehen voll und ganz hinter dem Ziel, die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar zu entlasten. Deswegen gehen wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden pragmatisch vor“; sagt Sebastian Jurczyk, Geschäftsführer der Stadtwerke. Die pragmatische Lösung geht nicht völlig konform mit den Vorgaben der Preisbremsengesetze. „Wir wollen möglichst zeitnah zu der gesetzlich vorgesehenen individuellen Entlastung kommen. Dafür ist es notwendig, dass der Gesetzgeber die für die Umsetzung der Preisbremsen kritischen Fragen und Widersprüche kurzfristig löst oder korrigiert.“
Abhängig vom Arbeitspreis des jeweiligen Energietarifs senken die Stadtwerke den Abschlag für Strom sowie Gas oder Wärme zunächst um einen pauschalen Betrag - zum Beispiel in der Erdgas-Grundversorgung Münster:minimal, die mit 13,43 Cent/kWh über der Preisbremse von 12 Cent/kWh liegt. Der Preis der Strom-Grundversorgung für Privatkunden liegt hingegen unterhalb des Preisdeckels.
Auf diese einfache und nachvollziehbare Lösung setzen die Stadtwerke Münster gemeinsam mit vielen anderen Stadtwerken. „Alle berechtigten Kunden erhalten die vollständige Entlastung, die ihnen zusteht“, betont Sebastian Jurczyk.
Seit Verabschiedung der Preisbremsengesetze Ende Dezember 2022 bereiten die Stadtwerke und ihr IT-Partner die Umsetzung vor. Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass der Arbeitspreis für Energie für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt wird. Für Strom bedeutet das 40 Cent/kWh (brutto), für Gas 12 Cent/kWh (brutto) und Wärme 9,5 Cent/kWh (brutto). Entlastungsbeträge müssen für sämtliche Kunden individuell errechnet und mitgeteilt werden. Für Stromverträge gelten andere Vorgaben als für Gas und Wärme.
Was für den einzelnen Vertrag einfach klingt, ist im Massengeschäft mit seiner Tarifvielfalt hochkomplex. Viele Vorgaben gehen am Alltag der Menschen vorbei. „Im Leben unserer Kundinnen und Kunden ändert sich ständig etwas. Sie wechseln den Energievertrag, sie ziehen um oder installieren eine PV-Anlage – alles mit Auswirkungen auf ihren Energievertrag und die Abrechnung der Preisbremse“, betont Geschäftsführer Sebastian Jurczyk. „Das ist in den Gesetzen nicht ausreichend berücksichtigt, muss aber im Massengeschäft unbedingt funktionieren.“ Damit Abrechnungen automatisiert laufen können, brauche es außerdem standardisierte Datenaustauschformate zwischen Versorgern, Klarheit bei den Berechnungsgrundlagen und für spezielle Tarifmodelle, die beispielsweise nach Tageszeit abgerechnet werden. „Das alles ist nicht innerhalb weniger Wochen in den Systemen umzusetzen“, so Jurczyk. „Unsere Teams arbeiten seit fast einem Jahr an ihrer Belastungsgrenze, um die Kundinnen und Kunden in der Energiekrise bestmöglich zu schützen und zu informieren.“