Stadtwerke informieren über Energiepreise 2024
10.11.2023
Strom-Grundversorgung bleibt weitgehend stabil, Gaspreis sinkt zum Februar
Im kommenden Jahr ändern die Stadtwerke Münster die Preise für die Grundversorgungstarife für Strom und Gas und weitere Energieverträge ohne Festpreis. Die im Vergleich zum Krisenjahr 2022 gesunkenen Großhandelspreise geben die Stadtwerke Münster an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Die neue Preise für die Strom-Grundversorgung Münster:ideal bleiben weitgehend stabil und gelten ab 1. Januar 2023. Zum 1. Februar erwarten die Stadtwerke außerdem eine deutliche Senkung des Gaspreises in der Grundversorgung Münster:minimal.
Gedämpft wird die günstige Entwicklung der Strom-Handelspreise und der staatlichen Umlagen jedoch durch gegenläufig steigende Entgelte der Netzbetreiber. Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis der Strom-Grundversorgung sinkt daher um 0,66 Cent/kWh auf 37,91 Cent brutto. Der jährlich fällige Grundpreis hingegen steigt aufgrund verteuerter Netzentgelte und gestiegener Kosten für den Messstellenbetrieb um rund 16 Euro im Jahr.
Ab 1. Januar 2024 gelten für die Strom-Grundversorgung „Münster:ideal“ folgende Preise:
Arbeitspreis brutto: 37,91 Cent/kWh
Grundpreis brutto: 152,99 Euro/Jahr
Ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh zahlt demnach jährlich 3,69 Euro weniger als noch im Jahr 2023. Für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 1.800 kWh ergeben sich Mehrkosten von jährlich 4,21 Euro.
Der Preis der Strom-Grundversorgung liegt seit Beginn der Energiekrise unterhalb der staatlichen Preisbremse von 40 Cent je Kilowattstunde. Eine mögliche Änderung der aktuellen Regelungen zur Strompreisbremse würde sich daher auf den Preis der Strom-Grundversorgung nicht auswirken.
Gas- und Wärmepreis: Politik muss für Klarheit sorgen
Eine deutliche Entlastung zeichnet sich bei der Gas-Grundversorgung „Münster:minimal“ ab - dank der gesunkenen Einkaufspreise. Die endgültigen Preise für die Gas-Grundversorgung veröffentlichen die Stadtwerke Münster voraussichtlich Mitte Dezember. Sie gelten ab 1. Februar 2024. Erst dann haben die jeweils verantwortlichen Stellen alle Faktoren veröffentlicht, die in den Endverbraucher-Preis einfließen, wie beispielsweise der CO2-Preis und die Gasspeicherumlage.
Schnelle Klarheit fordern die Energieversorger und Branchenverbände auch hinsichtlich der diskutierten Verlängerung der Preisbremsen und ein vorzeitiges Ende der reduzierten Mehrwertsteuer für Gas und Wärme. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Entscheidung mit kurzer Umsetzungsfrist für die Versorger fallen wird. Erneute IT-Probleme und verzögerte Abrechnungen wären eine Folge. „Als Energieversorger vor Ort müssen letztlich die lokalen Stadtwerke für die politischen Versäumnisse vor Kundinnen und Kunden geradestehen. Das führt zu Frust auf allen Seiten“, betont Sebastian Jurczyk, Geschäftsführer der Stadtwerke Münster.