„Standorte und Artenschutz sind vereinbar“
7. November 2024
Zwischenbericht für Windenergie-Pläne stimmt Stadtwerke Münster optimistisch
Die Stadtwerke Münster planen sechs Windenergie-Anlagen in Halle (Westf.). Seit Januar untersucht ein unabhängiger Gutachter, welche Vogelarten in diesem Bereich leben. Am Donnerstag (7. November) präsentierten die Stadtwerke Münster einen Zwischenbericht, dessen Inhalt der kommunale Versorger positiv bewertet: „Unsere aktuellen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass sich die geplanten Standorte mit der dort lebenden Vogelwelt in Einklang bringen lassen“, sagt Maximilian Wolf, Abteilungsleiter Erneuerbare Energien bei den Stadtwerken Münster.
Das Planungsbüro LandPlan OS kartiert die Vogelwelt an den Standorten nach Vorgaben, die das Bundesnaturschutzgesetz und ein Leitfaden des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vorschreiben. Der Gutachter erfasste für die aktuellen Erkenntnisse neben Rastvögeln auch Brutvögel sowie windenergiesensible Großvögel. Die Begehungen fanden sowohl tagsüber als auch in der Dunkelheit statt, um auch nacht- und dämmerungsaktive Vögel zu erfassen. „Die Kriterien, nach denen wir bei einer Kartierung vorgehen, sind genau festgelegt und ermöglichen eine sehr realistische Erfassung der dort lebenden Arten“, erklärt Landschaftsplaner Egbert Willenbrink vom verantwortlichen Gutachterbüro.
Strenge Vorgaben für die Erfassung der Vogelwelt
Die Bewertung, ob ein Standort für die Windenergieplanung geeignet ist oder nicht, hängt davon ab, welche Vogelart dort in welchem Umkreis brütet, wohnt, Futter sucht oder rastet. Kartierer betrachten bei der Erfassung von Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz artabhängig den sogenannten Nahbereich, den zentralen Prüfbereich sowie den erweiterten Prüfbereich. Der Abstand dieser Bereiche zu den Windenergie-Anlagen ist für jede kollisionsgefährdete Vogelart individuell festgelegt. Für den Weißstorch liegt der Nahbereich zwischen 0 und 500 Metern vom Turm der Anlage entfernt, der zentrale Prüfbereich zwischen 501 und 1000 Metern und der erweiterte Prüfbereich zwischen 1001 und 2000 Metern.
Viele Studien zeigen, dass die meisten Vogelarten weder kollisionsgefährdet sind noch durch ein Meideverhalten auf die Anlagen reagieren, sondern sie einfach umfliegen. Doch es gibt windenergiesensible Arten, deren Vorkommen Schutzmaßnahmen erfordert. Dazu gehören etwa die Abschaltung zu bestimmten Jahres- oder Tageszeiten oder die Schaffung von attraktiven Ablenkflächen zur Nahrungssuche. Eine Umplanung ist dann nötig, wenn laut Bundesnaturschutzgesetz kollisionsgefährdete Brutvögel im sogenannten Nahbereich des Standorts leben.
Noch fehlt die vollständige Rastvogelanalyse, doch die Zwischenergebnisse sind schon aussagekräftig und ergeben für die verschiedenen Standorte folgendes vorläufiges Bild:
- Barrelpäule Nord: Wespenbussard-Fund im zentralen Prüfbereich, Planung mit Schutzmaßnahmen möglich
- Fleerweg: Wespenbussard-Fund im zentralen Prüfbereich, Biologische Station: Wespenbussard-Brutverdacht im Nahbereich, daher Planung noch offen, Abstimmung mit Biologischer Station
- Vossheide: keine Funde im Nahbereich und im zentralen Prüfbereich
- Hörste West: keine Funde im Nahbereich und im zentralen Prüfbereich
- Suttheide: Rotmilan- und Weißstorch-Fund im zentralen Prüfbereich, Planung mit Schutzmaßnahmen möglich
- Hörste Ost: Uhu- und Wespenbussard-Fund im zentralen Prüfbereich, Planung mit Schutzmaßnahmen möglich
Zudem liegen Standorte teilweise in erweiterten Prüfbereichen von erfassten Brutvögeln. Für diese Fälle sind abgestufte Schutzmaßnahmen vorgesehen.
Infoveranstaltung am 1. Februar geplant
„Wir sind uns der Sensibilität der Flächen bewusst, die wir für die Planung in den Blick genommen haben. Wir wollen diesen wertvollen Lebensraum erhalten und werden daher alles Nötige tun, um eine etwaige windenergetische Nutzung der Flächen bestmöglich mit dem Schutz der Vogelwelt zusammenzubringen“, betont Maximilian Wolf. Um ein möglichst umfassendes Bild der dort lebenden Arten zu erhalten, beziehe man bei der Auswertung auch Daten der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld ein und suche das Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh.
Am Samstag, 1. Februar 2025, planen die Stadtwerke Münster zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem Projekt im Bürgerzentrum Remise. Weitere Informationen dazu folgen im Januar.
Über das Windenergie-Projekt Halle:
Noch ist die Kartierung nicht abgeschlossen und der immissionsrechtliche Genehmigungsantrag nicht eingereicht. Doch sollte das Vorhaben umgesetzt werden, könnten zwischen Hörste, Bokel und Kölkebeck sechs Anlagen zwischen 200 und 250 Metern entstehen, die eine jeweilige Leistung von etwa 7 Megawatt haben. Mit dem erzeugten Strom ließen sich rund 22.000 Haushalte versorgen. Wenn das Artenschutz-Gutachten positiv ausfällt, könnte der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag Mitte 2025 beim Kreis Gütersloh eingereicht werden. Mit einer Genehmigung wäre dann 2026 zu rechnen, mit einer Inbetriebnahme 2027.
Fester Bestandteil der Planungen ist auch eine Bürgerbeteiligung, sodass die Menschen in Halle von dem Projekt finanziell profitieren: Geplant sind etwa ein Nachbarschaftsgeld für die Anwohnenden, eine Gemeindebeteiligung sowie der Verkauf eines Teils der Anlagen an die TWO.
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