Nutzungsbedingungen für die Movis-App

Die Stadtwerke Münster („SWMS“) betreiben die Mobilitätsplattform Movis („Movis“) zur Nutzung via App. Movis bietet die Möglichkeiten zur Anzeige und auch zur Bestellung von Mobilitätsleistungen bei dem jeweiligen Anbieter („Anbieter“). Auch die Stadtwerke Münster selbst können Anbieter von Mobilitätsleistungen sein. Die Stadtwerke Münster sind kein Reiseveranstalter. Der „Nutzer“ ist eine natürliche Person. Bestimmte Nutzungen von Movis (etwa Bestellungen für Mobilitätsleistungen) sind nur für einen registrierten Nutzer („Kunde“) mit einem Movis-Account möglich.

2.1 Registrierung eines Movis-Kontos

2.1.1 Die Registrierung für die Nutzung sämtlicher Funktionen von Movis erfolgt durch einmalige Anmeldung beim Dienst City.Pass, der ebenfalls ein Produkt von Stadtwerke Münster ist. Die Anmeldung bei City.Pass wird wirksam durch Einwilligung in die Nutzungsbedingungen vom City.Pass sowie Bestätigung der Registrierung durch SWMS. Durch erfolgreiche Anmeldung wird ein Konto erstellt, bestehend aus einer City.Pass-Kennung sowie City.Pass Passwort. Alternativ zum Passwort kann der Nutzer die Authentifizierung über die City.Pass App auswählen. Als City-Pass-Kennung gilt die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse.

2.1.2 Eine Registrierung ist keine Voraussetzung für die Nutzung der App. Eine eingeschränkte Funktionalität steht Nutzern auch ohne Registrierung zur Verfügung (siehe hierzu insbesondere Ziffer 4).
 

2.2 Movis-Konto und Movis-Kennung

2.2.1 Der Nutzer ist verpflichtet, für sein City.Pass-Konto seine E-Mail-Adresse und gegebenenfalls weitere benötigte, durch Eingabemasken abgefragte Daten vollständig und richtig anzugeben (siehe auch 2.2.3). Die Angabe von weiteren Daten (z.B. Name, Anschrift, Mobilfunknummer) ist insbesondere für die Buchung von Mobilitätsdiensten über Movis bei Anbietern erforderlich. Anbieter können die Übermittlung verifizierter Daten (z.B. Geburtsdatum, Vorname, Name) für die Nutzung ihres Angebots verlangen. Eine Änderung dieser Daten im App-Profil ist anschließend nur durch die erneute Verifizierung oder die Aufnahme mit dem Kundensupport möglich. Für die Bezahlfunktion von Movis gilt zusätzlich Ziffer 3. SWMS behält sich vor, die Eröffnung eines Movis-Kontos für einen Nutzer abzulehnen, insbesondere falls berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der Nutzer sich nicht vertragsgemäß verhalten wird.

2.2.2 Der Nutzer wird seine Zugangsdaten (City.Pass-Kennung, City.Pass-Passwort) geheim halten und Dritten keinen Zugang zu Movis mit diesen Zugangsdaten oder eine sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten ermöglichen. Er wird sein Movis-Konto mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen (z.B. Geräte-PIN) vor dem Zugriff durch Dritte schützen. SWMS empfiehlt die Nutzung der City.Pass App zur sicheren Authentifizierung. Jede Nutzung von Movis mit Zugangsdaten des Nutzers und jede sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten wird dem Nutzer zugerechnet.

2.2.3 Der Kunde ist stets verpflichtet, von ihm im Movis-Konto hinterlegte Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer sowie bei Nutzung der Bezahlfunktion von Movis auch für die Zahlungsinformationen.

2.2.4 Ein Movis-Konto bietet auch Anzeigemöglichkeiten für aktuell oder früher über Movis bestellte, abgerechnete oder bezahlte Mobilitätsleistungen.

2.2.5 Die SWMS kann den Vertrag mit dem Kunden kündigen und/oder das Movis-Konto und die Movis-Kennung des Kunden ganz oder teileweise sperren

a) bei Angabe unrichtiger Daten des Kunden oder
b) wenn eine Kommunikation über Kontaktdaten im Movis-Konto des Kunden nicht erfolgreich ist (etwa E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer veraltet) oder
c) bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder etwaigen Bedingungen der Mobilitätsverträge zwischen Kunde und Anbieter, außer er ist dem Kunden nicht zuzurechnen oder nur unwesentlich, oder
d) wenn berechtigter Grund für die Annahme besteht, dass der Kunde sich nicht vertragsgemäß verhalten wird, oder
e) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

2.2.6 Ein Kunde kann sein Movis-Konto für die weitere Nutzung von movis jederzeit über die movis App löschen (Menü -> Profil -> Account löschen).

2.2.7 Anbieter verlangen teilweise eine Überprüfung der Fahrerlaubnis, Identität und/oder Anschrift des Kunden („Validierung“) für die Buchung von Mobilitätsleistungen. Es steht Kunden frei, diese Validierung zu nutzen oder solche Leistungen nicht über Movis zu bestellen. SWMS wird die Art der angebotenen Validierung in jedem Fall festlegen. Die Validierung kann online unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln oder offline durch manuellen Datenabgleich angeboten werden. Sie kann durch die SWMS oder durch im Auftrag der SWMS arbeitende Dritte vorgenommen werden. Bei der Validierung muss der Kunde die abgefragten Daten vollständig und richtig angeben sowie bei Änderungen aktualisieren. Zudem ist die Vorlage amtlicher Dokumente (Personalausweis, Führerschein) erforderlich. Eine erfolgreiche Validierung wird im Movis-Konto des Kunden gespeichert. SWMS kann die Validierung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen oder aktualisieren. SWMS behält sich auch vor, Buchungswünsche als Selbstfahrer nicht an Anbieter weiterzuleiten, wenn berechtigter Grund für die Annahme besteht, dass sich der Kunde nicht vertragsgemäß verhalten wird.

3.1.1 Die Nutzung der Bezahlfunktionen von Movis steht nur volljährigen Nutzern zur Verfügung. Für die Nutzung der Bezahlfunktionen von Movis muss der Kunde seine Zahlungsinformationen in seinem Movis-Konto hinterlegen. Der Kunde muss Zahlungsinformationen zutreffend angeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisieren. Die SWMS kann vom Kunden angegebene Zahlungsmittel ablehnen. Mobilitätsleistungen über Movis oder Leistungen bei Kooperationspartnern der SWMS können nur mit bestimmten Zahlungsmitteln bezahlt werden.

3.1.2 Um die Bezahlfunktion von Movis für einen Buchungswunsch zu nutzen, muss der Kunde die Zahlung autorisieren. Dies kann – soweit diese Funktion durch die SWMS bereitgestellt wird – durch Eingabe einer PIN oder auch durch andere gleich geeignete Instrumente, wie einen Fingerabdruck, erfolgen. Damit stimmt der Kunde für diese Verwendung der Movis-Kennung der Nutzung seiner Zahlungsinformationen zur Einziehung der Vergütung durch den Forderungsinhaber (siehe auch 4.1.3) zu. Die SWMS behält sich vor, die Nutzung der Bezahlfunktion von Movis von einer Überprüfung der erforderlichen Bonität des Kunden abhängig zu machen.

3.1.3 Der Kunde kann die Movis -Bezahlfunktionen durch Löschung der Zahlungsinformationen deaktivieren. SWMS kann die Movis -Bezahlfunktion aus erheblichen Gründen sperren, insbesondere bei Unregelmäßigkeiten (etwa Zahlungsverzug oder -ausfall) oder negativer Bonitätsprüfung. Eine Löschung des Movis-Kontos des Kunden (2.2.6) sperrt auch die Bezahlfunktion. Vor einer Deaktivierung oder Sperrung mit der Movis-PIN des Kunden autorisierte Zahlungen bleiben davon unberührt.

 

3.2 Abwicklung über Zahlungsdienstleister

3.2.1 SWMS bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Webshop, Mobile-App) des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LOGPAY“). 

3.2.2 Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

 

3.3 Anmeldung

3.3.1 Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei SWMS registrieren:

  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • gewünschte Zahlart
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
  • Paypalkonto (im Falle der Zahlung über PayPal)

3.3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich ent-sprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LOGPAY berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

 

3.4 Zahlung:

Für die Zahlung des gebuchten Tickets oder Fahrten der MSP gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.

 

3.5 Zahlarten und Abrechnung:

Der Kunde kann für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlarten wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard)
  • Zahlung per PayPal

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

 

3.6 Zahlung per Einzug:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

3.6.1 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung inner-halb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungs-dienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

3.6.2 Zahlung per Kreditkarte:
Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard […])
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenheraus-gebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zu-dem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei eezy.nrw und TIER 10 €. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird die Kreditkarte mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

 

3.7 Zahlung per PayPal:

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei eezy.nrw und TIER 10 €. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet. 

4.1 Informationen über Mobilitätsleistungen bei Movis

4.1.1 Nutzer können sich für eine bestimmte Strecke („von A nach B“) bei Movis verfügbare Informationen über Mobilitätsleistungen anzeigen lassen. Movis greift dafür insbesondere auf Daten von hinreichend sorgfältig ausgewählten Dritten zurück. SWMS überprüft die konkreten Daten von Dritten allerdings nicht und übernimmt für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit keine Gewährleistung. Angezeigte Informationen für Mobilitätsleistungen in Movis einschließlich Kosten (etwa für Taxifahrten) können teilweise auf Schätzungen beruhen, deren Grundlagen sich laufend verändern können (etwa aufgrund der Verkehrssituation).

4.1.2 Es obliegt dem Nutzer, die Richtigkeit angezeigter Daten zu überprüfen und zu beurteilen, inwieweit er angegebene Schätzungen teilt und die Ergebnisse für seine Zwecke geeignet sind (etwa bei Umsteigezeiten oder für Gepäckbeförderung).

4.1.3 Kunden stehen auch weitere Funktionen (etwa die Speicherung bevorzugter Verbindungen) zur Verfügung.

 

4.2 Bestellung von Mobilitätsleistungen über Movis


4.2.1 Voraussetzungen für die Bestellung von Mobilitätsleistungen bei Anbietern über Movis sind die Verwendung der City.Pass-Kennung (Ziffer 2.1) und die Zahlung über die Bezahlfunktion von Movis (Ziffer 3). Anbieter können Kunden auch Reservierungen von Mobilitätsleistungen über Movis unter Verwendung der Movis-Kennung ermöglichen. Dafür gelten die Regelungen über Bestellungen des Kunden bei Anbietern entsprechend. Für bestimmte Anbieter kann die Erstellung und Eingabe einer PIN (Persönliche Identifikationsnummer) zur Nutzung der Reservierungsfunktion erforderlich sein. Anbieter können die mehrfache Nutzung der Reservierungsfunktion innerhalb eines Zeitfensters auf eine maximale Anzahl von Versuchen beschränken. Soweit eine Reservierung für den Kunden kostenlos ist, gelten die Regelungen über die Zahlung nicht.

4.2.2 Abhängig vom entsprechenden Angebot durch Movis können Kunden auswählen, welche angezeigte Mobilitätsleistung sie bei deren Anbieter über Movis verbindlich kostenpflichtig bestellen wollen („Buchungswunsch“). Ein Buchungswunsch ist ein Angebot des Kunden für einen Vertrag über die gewünschte Mobilitätsleistung mit dem jeweiligen Anbieter („Mobilitätsvertrag“). SWMS kann einen Buchungswunsch des Kunden an betreffende Anbieter weiterleiten, ohne dazu verpflichtet zu sein. Für die Buchung einer Mobilitätsleistung gelten die Bedingungen ihres Anbieters. Für bestimmte Anbieter kann die Übermittlung standortbezogener Daten zur Buchung des Angebots erforderlich sein. Anbieter können ein Mindestalter für die Buchung bestimmter Fahrzeugkategorien verlangen. Bei Nichterfüllung des Mindestalters ist eine Buchung dieser Angebote nicht möglich.

4.2.3 Die Zahlung des Kunden erfolgt grundsätzlich bei der Buchung über die Bezahlfunktion von Movis (2.3). Bei bestimmten Anbietern ist die Nutzung der Bezahlfunktion von Movis nicht möglich. Dann muss der Kunde für die Zahlung direkt gegenüber dem Anbieter seine Zahlungsinformationen erneut eingeben und seine Zustimmung zur Zahlung erklären.

4.2.4 SWMS kann eine Antwort des Anbieters für einen Buchungswunsch an den Kunden übermitteln, ohne dazu verpflichtet zu sein. Ein Mobilitätsvertrag kommt zwischen Kunde und Anbieter zustande, wenn der Anbieter den Buchungswunsch des Kunden annimmt. SWMS ist an einem Mobilitätsvertrag nicht beteiligt, außer sie sind selbst Anbieter der Mobilitätsleistung. Für die Durchführung einer Mobilitätsleistung gelten die Bedingungen des Anbieters.

4.2.5 SWMS kann von dem Anbieter an Movis übermittelte Daten für die Nutzung einer Mobilitätsleistung nach dafür geltenden Bedingungen (etwa Ticketdaten) nach Erhalt an den Kunden weiterleiten, ohne dazu verpflichtet zu sein.

5.1    Allgemeines

(1) Kapitel 5 dieser Nutzungsbedingung bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von eTickets im eTarif (im Folgenden eTickets) über die movis

(2) Mit „eTarif“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle im Folgenden ausgezählten eTarife der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in NRW (nachfolgend zusammen als Verkehrsverbund bezeichnet) sowie der Verbünde übergreifende eTarif NRW gemeint.
Im Einzelnen gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher die

  • Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRR) des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR genannt),
  • die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRS) des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (nachfolgend VRS genannt),
  • die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif AVV) des  Aachener Verkehrsverbundes (nachfolgend AVV genannt),
  • die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (Westfalen eTarif) des Zweckverbandes Westfalen-Lippe (nachfolgend ZWL genannt),
  • sowie die Tarifbestimmungen des Verbünde übergreifenden eTarif NRW

in der vom Kunden beim jeweiligen Kauf bestätigten Fassung, welche aktualisiert unter https://www.eezy.nrw abrufbar sind.
Der konkret auf eine oder mehrere Fahrten des Kunden anzuwendende eTarif richtet sich danach, welche Fahrten der Kunde mit seinem eTicket innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden macht. Werden vom Kunden ausschließlich Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes (VRR, VRS, AVV, ZWL) wahrgenommen, kommt der jeweilige eTarif des Verkehrsverbundes in dem die Fahrten durchgeführt werden zur Anwendung. Führt der Kunde verbundübergreifende Fahrten durch, findet der eTarif NRW Anwendung. Einzelheiten zur Preisfindung sind in den vorgenannten eTarifen unter obenstehendem Link einsehbar sowie unter Ziffer 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.

(3) Ausgenommen vom eTarif sind Taxen und On-Demand-Verkehre. Die eTickets gelten auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in allen zuschlagfreien Zügen (RB, RE, S-Bahn), sofern diese nicht im Fahrplan oder durch Aushang von der Benutzung mit Fahrausweisen nach dem eTarif ausgeschlossen sind. Zuschlagpflichtige Züge der DB AG (IC/EC, ICE), die zur Benutzung nach dem eTarif freigegeben sind, werden gesondert bekannt gegeben.

 

5.2    Vertragsschluss / Kundeninformationen bei Erwerb eines eTickets

 
(1) Die über die movis angebotenen eTickets stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Aufgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.

(2) Durch den Kunden wird mittels der Betätigung des Buttons „Check-In“ der Wunsch zum Start einer Fahrt mit der Abrechnung über den eTarif abgegeben. Im Verlauf des Buchungsvorgangs werden durch den Kunden die Daten zur Fahrt einschließlich weiterer Angaben (wie z. B. Mitfahrer, Fahrradmitnahme) angegeben.

Mit einem Klick auf den Button „Check-In“ akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung und gibt eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das gewünschte eTicket ab.

(3) Das Angebot des Kunden über ein eTicket in der App wird durch Übermittlung des Barcodes an das Mobilfunkgerät (Smartphone) des Kunden angenommen. Die Berechnung des Fahrpreises wird nachfolgend in Ziffer 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.

(4) Nach dem Auswählen des Buttons „Check-Out“ werden dem Kunden die Bestelldaten in der App angezeigt. Dem Kunden wird vor dem Check-Out die Möglichkeit eingeräumt, bei Bedarf die Ankunftshaltestelle zu korrigieren. Mit Auswählen des Buttons „Check-Out“ wird die Fahrtberechtigung ungültig und die Fahrt beendet.  In der App wird das erfolgreiche Check-Out angezeigt mit den zugrundeliegenden Fahrtdaten sowie dem Endpreis für die Fahrt. Die Abrechnung erfolgt über das vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.


 
5.3    Berechnung des Ticketpreises beim eTicket

(1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 19 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke.  
 
(2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.  
 
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.  
 
(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann.  
 
(5) Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 17 Abs. 2 stehenden Link einzusehen sind.  
 
(6) Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der App und den Erwerb von eTickets  sind unter Punkt 14 der Datenschutzerklärung zur App zu entnehmen und unter nachfolgendem Link einsehbar https://www.stadtwerke-muenster.de/privatkunden/rechtliche-hinweise/movis-datenschutz.html.

 

5.4    Gültigkeitszeitraum und Nutzung des eTickets  

(1) Das eTicket ist unmittelbar nach Start des Check-Ins und Erhalt des Barcodes gültig und wird elektronisch auf dem Mobilfunkgerät des Kunden bereitgestellt. eTickets können ausschließlich zum unmittelbaren Fahrtantritt genutzt werden.  

(2) Vor dem Betreten des Fahrzeugs und je nach den örtlichen Umständen bereits vor Betreten von Bahnsteigen/ Bahnanlagen/ Haltestellen, hat sich der Kunde von der Aktivierung des gültigen eTickets zu überzeugen. Der Barcode des Tickets wird unmittelbar nach dem erfolgreichen „Check-In“ in der App angezeigt. Das eTicket muss bereits vor Antritt der Fahrt erworben worden sein. Nach Fahrtantritt erworbene eTickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des eTarifs der unter Ziffer 17 Abs. 2 genannten Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen kann in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.
 
(3) Zu Kontrollzwecken ist das eTicket auf dem betriebsbereiten Mobilfunkgerät des Kunden während der Fahrt ständig aktiv zu halten und insbesondere das GPS-Signal einschließlich der mobilen Datenübertragung dauerhaft zu aktivieren.
 
(4) Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Kunde nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das Mobilfunkgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung (Barcodes) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Mobilfunkgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des eTickets ist der Kunde verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des eTickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges (e)Ticket erworben werden.
 
(5) Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle kein gültiges eTicket vorlegen, wird dies zunächst als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gemäß den Bestimmungen des eTarifs sowie den Beförderungs- und Tarifbestimmungen der angeschlossenen Verkehrsverbünde gewertet. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich gemäß der geltenden Beförderungsbedingungen, wenn der Kunde innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen eTickets war. 
 
(6) Eine Übertragung der erworbenen eTickets auf ein anderes Mobilfunkgerät zur Nutzung durch den Kunden ist nicht möglich und nicht gestattet.

 

5.5    Stornierung und Erstattung beim eTicket  

(1) Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt.

(2) Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellen der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt dem Kundenservice info(at)stadtwerke-muenster.de der SWMS textlich oder schriftlich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet.

(3) DIE SWMS hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch SWMS auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führen. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen.

(4) Sofern die SWMS aufgrund von Analysen die im Hintergrundsystem stattfinden Fehler in der Abrechnung feststellt, wird das Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die SWMS auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.

6.1 Vergütung

6.1.1 Die Nutzung von Movis und die Verwendung der Movis-Kennung erfolgt grundsätzlich ohne Vergütung durch Nutzer oder Kunden. Der Nutzer trägt seine Kosten der Kommunikation mit Movis sowie für die Verwendung der Movis-Kennung selbst. Der Kunde zahlt für mit SWMS zusätzlich vereinbarte Leistungen die Gebühren nach deren aktueller Gebührenordnung.

6.1.2 Für die vom Kunden zu zahlende Vergütung für Mobilitätsleistungen gilt sein jeweiliger Mobilitätsvertrag mit dem Anbieter. Für bei einem Kooperationspartner unter Verwendung der Movis-Kennung vereinbarte Leistungen gelten dessen Bedingungen. SWMS erstellt nach Abschluss der Fahrt eine Mobilitätsübersicht und versendet diese nach jeder über Movis gebuchten Fahrt per E-Mail an den Kunden. Der Kooperationspartnern erstellt die Rechnung für die Fahrt des Kunden. Diese Rechnung kann der Kunde sich direkt nach Bedarf in der Movis-App herunterladen. 

6.1.3 Ansprechpartner des Kunden im Zusammenhang mit einer Mobilitätsleistung und deren Vergütung ist der jeweilige Anbieter als Vertragspartner. Ansprechpartner des Kunden für bei einem Kooperationspartner vereinbarte Leistungen ist der Kooperationspartner. Der Kunde kann die Rückzahlung einer Vergütung nur gegenüber dem jeweiligen Ansprechpartner geltend machen, eine Rückzahlung darf der Ansprechpartner auch über SWMS abwickeln.

 

6.2 Aufgaben des Nutzers

6.2.1 Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, alle Voraussetzungen für die Nutzung von Mobilitätsleistungen oder von mit oder bei Kooperationspartnern vereinbarten Leistungen nach jeweils dafür geltenden Bedingungen und Vorschriften zu erfüllen (etwa benötigte Fahrerlaubnis bei Fahrzeugmiete, Ausweispapiere, etc.).

6.2.2 Der Nutzer wird SWMS von Ansprüchen Dritter aufgrund seiner Nutzung von Movis und der Verwendung seiner Movis-Kennung freistellen, außer soweit diese von SWMS zu vertreten sind.

6.2.3 SWMS kann Anbieter oder Kooperationspartner in deren Auftrag im Zusammenhang mit deren Leistungen unterstützen. Dies lässt die Pflichten des Kunden aus einem Mobilitätsvertrag und den Mobilitätsvertrag selbst sowie Vereinbarungen des Kunden bei einem Kooperationspartner und Pflichten des Kunden aus solchen Vereinbarungen unberührt.

 

6.3 Verfügbarkeit und Gewährleistung

6.3.1 Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Qualitäts- oder Leistungsmerkmale oder technische Unterstützung für Movis oder die Movis-Kennung. SWMS behält sich vor, Movis und die Movis-Kennung jederzeit nach freiem Ermessen umzugestalten, einzuschränken oder einzustellen. Bestehende Mobilitätsverträge und Vereinbarungen des Kunden mit oder bei einem Kooperationspartner sowie deren Abwicklung bleiben unberührt.

6.3.2 SWMS übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Dritten (etwa anderen Anbietern) bereitgestellter Daten.

6.3.3 SWMS übernimmt keine Gewährleistung für Mobilitätsleistungen, außer sie ist selbst Anbieter der Mobilitätsleistung. Ansprechpartner des Kunden für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit einem Mobilitätsvertrag und seiner Durchführung ist jeweils der Anbieter. Ansprechpartner im Zusammenhang mit bei Kooperationspartnern vereinbarten Leistungen ist der Kooperationspartner.

6.3.4 Soweit keine Verpflichtung SWMS gegenüber dem Nutzer besteht, übernimmt SWMS auch keine Gewährleistung.

 

6.4 Haftungsbeschränkung

6.4.1 SWMS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von SWMS oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

6.4.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet SWMS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SWMS nicht für die Richtigkeit von Dritten (etwa anderen Anbietern) bereitgestellter Daten (etwa über Mobilitätsleistungen). Die Regelungen dieser Ziffer 4.2 gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der SWMS.

6.4.3 Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

6.5 Änderung dieser Nutzungsbedingungen

SWMS kann diese Nutzungsbedingungen angemessen ändern, auch zur Anpassung an geänderte Inhalte von Movis. Änderungen werden Kunden in Textform mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen per E-Mail mitgeteilt. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb der Ankündigungsfrist widerspricht oder wenn er nach deren Ablauf Movis weiter nutzt. Auf diese Wirkungen wird die SWMS in der Ankündigung hinweisen. Widerspricht ein Kunde einer Änderung der Nutzungsbedingungen, gilt dies als fristlose Kündigung seines Movis-Kontos (siehe 2.2.7). Nicht registrierte Nutzer können diese Nutzungsbedingungen auf Movis einsehen. Dort werden Änderungen mindestens sechs Wochen veröffentlicht.

 

6.6 Sonstige Bestimmungen

6.6.1 Es ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der SWMS nicht gestattet, Teile oder Inhalte von Movis weiterzuverwenden oder systematisch zu extrahieren.

6.6.2 Diese Nutzungsbedingungen sind die gesamte Vereinbarung zwischen SWMS und dem Nutzer für deren Gegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, außer in diesen Nutzungsbedingungen ist ausdrücklich anderes geregelt. Textform genügt der Schriftform nicht.

6.6.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden entstehende Lücken nach dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner schließen.

6.6.4 Diese Nutzungsbedingungen und deren Durchführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist diejenige Sprache, in welcher der Registrierungsvorgang erfolgt ist.

6.6.5 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Münster (Deutschland) ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen.Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Nutzungsbedingungen für die Movis-App - Stadtwerke Münster